KWG Mitarbeiter spenden für durch Corona in Not geratene Familien
Der regionale Ökostromerzeuger ist für seine Familienfreundlichkeit bekannt. Jetzt zeigt das Unternehmen mit einer Aktion zum Wohle von Familien, die durch die Corona-Krise in Not geraten sind, einmal mehr, dass diese Familienfreundlichkeit gelebt wird.
„Als Energieversorger sind wir bisher gut durch die schwierige Zeit der Corona-Krise gekommen. Strom wird von den Menschen ja auch weiterhin benötigt,“ zeigt sich Peter J. Zehetner, Geschäftsführer bei KWG, positiv. „Dem KWG-Team ist aber durchaus bewusst, dass es Menschen und Familien gibt, die durch Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit finanzielle Einschnitte hinnehmen müssen.“ Als Energieversorger, der ein besonderes Augenmerk auf Familienfreundlichkeit legt, hat sich KWG daher entschlossen, durch die Corona-Krise unverschuldet in Not geratene Familien zu unterstützen. „Die KWG Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich dazu entschieden, einen Teil ihres Entgelts für den guten Zweck zu spenden,“ zeigt sich Peter J. Zehetner über die Hilfsbereitschaft der KWG Belegschaft erfreut. Konkret bedeutet dies, dass Familien aus dem Kundenkreis von KWG, die Leistungen aus dem Corona-Familienhärteausgleichfond beziehen, einmalig ihr monatlicher Teilzahlungsbetrag erlassen wird; sozusagen ein Monat Gratisstrom.
„Ich bedanke mich für die Spendenbereitschaft unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um in Not geratene Familien in dieser schweren Zeit zu unterstützen. Wir können somit einen Beitrag für über 100 Familien in unserer Region leisten,“ freut sich Peter J. Zehetner.
Sind Sie Kunde und beziehen Leistungen aus dem Corona-Familienhärteausgleichfond? Wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen dann wende Sie sich an das KWG Kundencenter:
Gilt für KWG Energiekunden, die bereits vor dem 30. April 2020 Kunden waren und nach wie vor sind.
Die Beantragung erfolgt über ein formloses E-Mail an kwg@kwg.at mit einem Nachweis, dass Leistungen aus dem Corona-Familienhärteausgleich bezogen wurden.
Der monatliche Teilzahlungsbetrag umfasst die Kosten für Energie, Netz, sowie Steuern und Abgaben, wobei maximal 150 Euro pro Haushalt erlassen werden.
Die Auszahlung erfolgt auf das bei KWG hinterlegte Bankkonto des Kunden.
Anträge können bis Ende Juni 2020 eingebracht werden. Gilt für maximal 100 Familien bzw. solange Mittel dafür zur Verfügung stehen.