Sie bekommen eine aufs Dach!
Und Sie werden davon begeistert sein!
Wir feiern im Jahr 2020 unser 100-jähriges Bestehen. Heute stehen wir mehr denn je für eine nachhaltige und umweltfreundliche Energieversorgung. Als Genossenschaft ist uns die Beteiligung der Bevölkerung an der Energieversorgung seit jeher ein großes Anliegen. Im Rahmen unseres Programms 100 Jahre – 100 Dächer suchen wir große, ungenutzte Dachflächen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) in den Bezirken Gmunden, Vöcklabruck und Wels-Land.
Die Finanzierung der PV-Anlagen erfolgt über ein Bürgerbeteiligungsmodell, das grundsätzlich jedem offen steht und eine attraktive Rückzahlung bietet. Wenn Sie sich beim Ausbau der regionalen Energieerzeugung durch 100 % Ökostrom beteiligen möchten, sind Sie bei KWG an der richtigen Adresse.
Anmerkungen:
Die Finanzierung der PV-Anlagen erfolgt über ein Bürgerbeteiligungsmodell, das grundsätzlich jedem offen steht und eine attraktive Rückzahlung bietet. Wenn Sie sich beim Ausbau der regionalen Energieerzeugung durch 100% Ökostrom beteiligen möchten, sind Sie bei KWG an der richtigen Adresse.
Wir sind der Überzeugung, dass zu einer nachhaltigen Gesellschaft auch eine nachhaltige Energieversorgung gehört. Auch wenn Österreich im Moment in einer guten Lage ist, so ist doch der Anteil an erneuerbaren Energien am Energieverbrauch für eine langfristig nachhaltige Ausrichtung zu niedrig. Ebenso wird in den nächsten Jahren der Strombedarf deutlich ansteigen, wobei die wesentlichen Treiber dafür aus unserer Sicht der Einsatz von Strom in der Raumwärme (Wärmepumpen), in der Verdrängung von Kohle und Gas aus der industriellen Produktion, in der Digitalisierung (Server, Sensoren) und in der E-Mobilität sind.
Als traditionelles Wasserkraftunternehmen würden wir gerne auch die Nutzung der Wasserkraft ausbauen. Dabei sind aber die noch vorhandenen Möglichkeiten sehr eingeschränkt und neue Projekte dauern oft viele Jahre; ebenso sieht es bei Wind oder Biomasse aus. Wir denken daher, dass wir mit PV die regionale Stromproduktion rasch erhöhen können. Ein paar weitere gute Gründe für Sonnenstrom:
Wir wollen in den nächsten zwei Jahren 100 Dachflächen in der Region mit größeren PV-Anlagen ausstatten. Wir können damit einen ersten Schritt für eine nachhaltigere Energieversorgung in der Region setzen. Diesen Weg möchten wir gerne gemeinsam mit der Bevölkerung gehen. Daher beginnen wir mit unserem Programm als Modell in den Bezirken Vöcklabruck, Gmunden und Wels-Land. Sollte sich unser Modell bewähren, dann ist auch eine weitere Ausdehnung denkbar.
Eine attraktive Vergütung Ihrer Beteiligung durch Gutscheine stärkt die regionale Wirtschaft.
Wir wissen, dass die Installation einer PV-Anlage für viele Menschen ein kompliziertes Unterfangen ist. Oft ist es schwierig die Zeit dafür zu finden. Manchmal bekommt man aber auch kein konkretes Angebot dazu. Daher haben wir dieses Programm geschaffen, um nun gemeinsam und rasch umsetzen zu können:
Im Rahmen dieses Programms suchen wir Dachflächen in den Bezirken Vöcklabruck, Gmunden und Wels-Land. Jede Eigentümerin / jeder Eigentümer eines Objektes kann uns seine Dachfläche zur Verfügung stellen (Gemeinden, Landwirtinnen / Landwirte, Firmen, Wohnbauträger, Private, etc.). Bei mehreren Eigentümerinnen und Eigentümern müssen alle zustimmen.
Die Anmeldung von Dächern im Rahmen dieser Aktion erfolgt zunächst ausschließlich über unsere Webseite. Das heißt es ist am besten, wenn Sie Ihr Dach auf jeden Fall anmelden. Wir werden das Dach zunächst auf Basis von Google Maps bzw. DORIS überprüfen (Lage, Ausrichtung, Verschattungen, etc.). Wenn Ihr Dach grundsätzlich geeignet erscheint, dann erfolgt eine Detailprüfung, bei der wir auch vor Ort das Dach und die elektrische Anlage, sowie die Leistungsfähigkeit des Stromanschlusses gemeinsam prüfen. Dazu wird sich ein Mitarbeiter für eine Terminvereinbarung melden.
Wir werden im Laufe der Aktion laufend Dachflächen prüfen. Spätestens mit dem Ende des Anmeldezeitraums erhalten Sie jedenfalls eine Rückmeldung. Eine Anmerkung: Bei dieser Aktion handelt es sich für uns um ein sehr umfangreiches und großes Programm. Daher bitten wir um Verständnis, dass wir uns nicht sofort nach der Anmeldung melden können. Jeder bekommt aber von uns eine Rückmeldung. Versprochen.
Ausschlusskriterien im Rahmen dieser Aktion sind z.B.: eine zu geringe Dachbelastbarkeit, eine zu nördliche Ausrichtung (außer Flachdach), zu viel Verschattung (z.B.: durch andere Immobilien oder Begrünung), eine ungeeignete technische Anlage oder ein zu schwacher Stromanschluss. Bei Unsicherheiten darüber erfolgt die abschließende technische Klärung dann auf Basis Ihrer Anmeldung der Dachfläche für unser Programm.
Grundsätzlich bieten wir im Rahmen dieses Programms nur vier Modelle an (25, 50, 75, 100 kWp), wobei eine PV-Anlage auf einer zusammenhängenden Dachfläche errichtet wird. Diese Standardisierung ist notwendig, da wir ansonsten als kleines Unternehmen dieses Programm nicht abwickeln könnten. Wenn Sie mehrere Dachflächen für diese Anlagengrößen zur Verfügung haben, dann melden Sie diese bitte über das Anmeldeformular auf unserer Webseite an. Wenn Sie eine deutlich größere Dachfläche zur Verfügung hätten, dann schreiben Sie uns am besten an kwg@kwg.at kurz ein paar Daten dazu (insbesondere Standort und Fläche des Dachs) und wir sehen uns das genau an.
Nein, die Dachfläche kann grundsätzlich nur die Eigentümerin / der Eigentümer zur Verfügung stellen.
In unserem Modell „Direktnutzung mit Kaufoption“ ist dies möglich. Aus organisatorischen Gründen kann die Aufteilung im Moment auf maximal zwei Mieterinnen / Mieter erfolgen. Darüber hinaus können Sie uns Ihre Dachfläche auch für das Modell „Dachvergütung“ zur Verfügung stellen und profitieren.
Ja. Jede der Dachflächen muss aber die geforderte Mindestgröße von 150 m² aufweisen.
KWG ist der Eigentümer der Anlage und wird als Fördernehmer alle Förderungen beantragen und abwickeln. Der Erhalt einer Investitionsförderung (Oemag, KEM) ist Voraussetzung für die Errichtung der Anlage. Investitionsförderungen und die aws Investitionsprämie sind bereits in unseren Modellen berücksichtigt.
Sie müssen sich zunächst anmelden und uns alle notwendigen Informationen bereitstellen. In weiterer Folge müssen Sie dann am Tag der Begutachtung und am Tag der Montage vor Ort sein. Um alles andere kümmert sich KWG.
Nein, wir erledigen die gesamte Kommunikation mit den Behörden. Wenn eine Bauanzeige benötigt wird, wird diese von uns erstellt und abgegeben.
Wir prüfen die angemeldeten Dachflächen laufend und informieren alle Eigentümer über den Status der Anmeldung, sobald 100 Dächer ausgewählt wurden. Konkret bedeutet dies, dass Sie voraussichtlich bis spätestens Anfang Dezember 2020 erfahren, ob auf Ihrer Dachfläche eine PV-Anlage errichtet werden kann.
Wir werden im ersten Quartal 2021 mit der Errichtung der ersten Anlagen beginnen. Wir möchten darüber hinaus das gesamte Programm so schnell wie möglich umsetzen, spätestens bis Ende 2023. Wir sind dabei insbesondere abhängig von den Kapazitäten unserer Montagepartner.
Wir beginnen mit den größten Anlagen und können damit rasch einen ersten deutlichen Beitrag zur regionalen und nachhaltigen Energieerzeugung leisten. Um Wege kurz zu halten werden wir jeweils nahe zusammen liegende Anlagen zuerst errichten. Der genaue Zeitplan wird im Jänner 2021 veröffentlicht.
Jede ungenutzte Dachfläche, auf der wir Ökostrom produzieren können, ist für uns wertvoll. Im Falle eines sehr hohen Angebots an geeigneten Dachflächen werden wir die Möglichkeit für einen größeren Ausbau prüfen und insbesondere auch mit unseren Montagepartnern abstimmen. Gegebenenfalls müssen wir unseren Zeitplan dann etwas verlängern.
Die Fotos helfen uns dabei, die Eignung des Objekts bzw. der Dachfläche für die PV-Anlage besser prüfen zu können.
Die Montage der Anlage ist abhängig von der Größe der Anlage, dem Wetter und der Baustelleneinrichtung. Die Installation ist aber normalerweise nach wenigen Tagen bzw. Wochen abgeschlossen.
Nachdem Sie die Anmeldung abgeschickt haben, wird geprüft, ob sich Ihr Dach für unser Angebot eignet. Für unser Programm werden die 100 besten Dächer ausgesucht. Wir informieren Sie, ob Ihre Immobilie ausgewählt wurde. Danach vereinbaren wir gemeinsam einen Zeitrahmen für die Umsetzung.
Nach einer gemeinsamen Terminabstimmung werden die Komponenten bestellt und geliefert. Die Sicherheitsvorkehrungen werden eingerichtet und die Unterkonstruktion vorbereitet. Als erstes wird die Unterkonstruktion am Dach montiert und danach werden die PV-Module auf der Unterkonstruktion verschraubt. Währenddessen wird die elektrische Verbindung zwischen den Modulen hergestellt. Abhängig von der Montagesituation und dem Standort der Wechselrichter wird für die Verkabelung auch ein feuerfestes Rohr verlegt, in welchem die Stromleitungen zu den Wechselrichtern geführt werden. Nach dem Anschluss an die bereits montierten Wechselrichter, werden je nach Anlagengröße und ausgesuchtem Modell die Stromleitungen entweder in das Haus zum Stromverteiler geführt oder eine eigene Leitung, zur nächstgelegenen Trafostation, verlegt.
Die Installation erfolgt entweder durch KWG selbst oder durch einen unserer Montagepartner (ausschließlich österreichische Fachbetriebe).
Die Wechselrichter können außen oder innen montiert werden. Dies wird mit der Kundin / dem Kunden abgestimmt. Ab einer gewissen Anlagengröße wird ein zusätzlicher Stromverteiler benötigt, für den gemeinsam ein Standort definiert werden muss.
Die Wechselrichter werden idealerweise in normal temperierten und trockenen Räumen montiert. Geeignet sind zum Beispiel Technikräume, Heizungsräume, Abstellräume, Verbindungsgänge und Garagen. Auch eine Außenmontage ist möglich. Eine Temperatur unter -20 °C bzw. über 60 °C ist für den Montageort nicht möglich.
Die erzeugte Energie wird über Ihren Zähler- bzw. Sicherungskasten in Ihr Hausnetz eingespeist. Dafür müssen Module, Wechselrichter und Zähler- bzw. Sicherungskasten verkabelt werden. Am Tag der Montage besprechen unsere Monteure die Verkabelung mit Ihnen. Dafür ist es sinnvoll, wenn Sie sich bereits im Vorfeld Gedanken machen. Unsere Monteurinnen und Monteure beraten Sie auch gerne vor Ort.
Bitte fotografieren Sie in diesem Fall den geöffneten Sicherungskasten, der sich im Haus befindet.
Ja, hierfür wird ein eigener Vertrag aufgesetzt und von beiden Parteien unterschrieben.
Solange wir Eigentümer der PV-Anlage sind, erfolgen Wartung, Reparatur und ggf. Reinigung auf unsere Kosten. Funktionsprüfungen und Sichtkontrollen finden jährlich statt; eine Reinigung alle 5-7 Jahre. Die Reparatur oder der Austausch von Komponenten erfolgt nach Bedarf. Bei allen Arbeiten werden Sie rechtzeitig vorab informiert (außer bei Gefahr im Verzug).
Grundsätzlich schränkt die Installation einer PV-Anlage (egal ob im KWG Modell oder wenn Sie selbst eine Anlage kaufen) die Möglichkeiten für Dachsanierungen oder Umbauten ein. Sollte eine kleinere Reparatur erforderlich werden, dann werden wir die Anlagenkomponenten im Rahmen von bis zu 10 m² auf unsere Kosten kurzfristig entfernen. Bei größeren Reparaturen oder Instandsetzungen müssen wir den Abbau und Aufbau sowie die wieder Inbetriebnahme der Anlage verrechnen. Bitte führen Sie daher absehbare Reparaturen oder Sanierungen vor der Montage der Anlage durch.
Solange wir Eigentümer der PV-Anlage sind, wird diese auch von uns versichert. Im Falle einer Beschädigung übernimmt KWG die Kosten der Instandsetzung der Anlage. Die Reparatur erfolgt nach terminlicher Absprache mit dem Eigentümer des Objekts.
Wir überprüfen alle Ihre Angaben und kontaktieren Sie bei Unstimmigkeiten. Um Fehler zu vermeiden, bitten wir Sie, Ihre Angaben nochmals zu überprüfen bevor Sie die Anmeldung abschicken.
Nein, Sie müssen keine KWG Stromkundin bzw. kein KWG Stromkunde sein. Sie können aber gerne einer werden.
Unser Schwerpunkt in diesem Programm liegt auf den Bezirken Vöcklabruck, Gmunden und Wels-Land. Andere Standorte werden wir aber gerne prüfen. Den geplanten Anlagenstandort können Sie bei der Anmeldung angeben.
Bei den angebotenen Optionen beträgt die Laufzeit grundsätzlich mindestens 20 Jahre. Bei der Option 2 (Direktnutzung mit Kaufoption) können Sie die Anlage nach 10 Jahren zum vorab festgelegten Preis erwerben.
Rechtzeitig vor dem Ende der Laufzeit werden wir Sie kontaktieren und die weiteren Optionen vorstellen. Zur Auswahl stehen grundsätzlich eine Verlängerung der Dachnutzung gegen eine neue Vergütung bzw. zu günstigeren Konditionen, ein Kauf der Anlage zu einem geringen Restwert, sowie die Demontage der Anlage auf Kosten von KWG. Die genaue Ausgestaltung der Optionen hängt vom technischen Zustand und der Marktsituation der Anlage ab. Im Falle einer Demontage werden wir auf jeden Fall die Dichtheit des Daches im Hinblick auf die Demontage gewährleisten.
Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 10 bzw. 20 Jahren und kann in diesem Zeitraum nicht gekündigt werden.
Während der Vertragslaufzeit ist eine Dachsanierung nicht möglich, es sei denn, Sie übernehmen die Kosten für die Demontage und erneute Montage der Anlage. Wenn eine Dachsanierung bereits jetzt erforderlich oder absehbar ist, dann führen Sie diese bitte vor der Montage der PV-Anlage durch. Dachsanierungskosten können leider nicht von KWG übernommen werden.
Nein, es entstehen für Sie keine jährlichen Betriebskosten, diese werden von KWG übernommen.
Im Rahmen dieses Programms bieten wir keine Speicher an. Das Nachrüsten eines Speichers ist nur bei einem Wechselrichtertausch möglich, wobei die Kosten dafür selbst zu tragen wären.
Nein. Grundsätzlich arbeitet ein üblicher Wechselrichter bei Stromausfall nicht.
Ja, denn PV-Anlagen, die in Europa verkauft werden, müssen nach IEC-Zertifikat geprüft sein, welches u. a. eine Witterungsbeständigkeit der Anlage (Sturm, Hagel, Schnee, Winddruck) garantiert.
Die KWG behält sich das Recht vor, dass Sie keine Verschattungsmöglichkeiten (z.B.: große Bäume oder Gebäude vor der Anlage) selbst errichten dürfen. Situationen, auf die Sie keinen Einfluss haben, wie z. B.: der Bau einer Wohnanlage, liegen im Risiko von KWG.
Wenn bereits eine Baugenehmigung vorliegt und der Bau bis zum dritten Quartal 2021 jedenfalls fertiggestellt ist können Sie sich bereits jetzt anmelden. Bitte laden Sie dazu bei der Anmeldung unter „Fotos des Dachs“ Ihre aktuellen Baupläne hoch.
Auf Wunsch erhalten Sie ein Schild mit dem die PV-Anlage auf Ihrem Dach als regionales Sonnenkraftwerk ausgewiesen wird.
Die neue Eigentümerin / der neue Eigentümer kann Ihren Vertrag übernehmen und von den günstigen Konditionen weiter profitieren. Bei der Option 1 (Dachvergütung) ist die Anlage auf dem Dach weiterhin zu dulden. Alternativ kann die neue Eigentümerin / der neue Eigentümer die Anlage zu einem Restwert erwerben. Sollte keine dieser Möglichkeiten in Betracht gezogen werden, wird die Anlage auf Ihre Kosten abmontiert. Kontaktieren Sie rechtzeitig unser Kundencenter unter kwg@kwg.at.
Unser Angebot ist so ausgelegt, dass wir Anlagen zu optimalen Bedingungen, aber auch Anlagen zu nicht ganz optimalen Bedingungen errichten können. Die angebotenen Konditionen sind grundsätzlich fixiert und nicht verhandelbar. Sollte es in Einzelfällen möglich sein, höhere Förderungen zu lukrieren (z.B.: für Gemeinden), dann werden wir die Konditionen zu Ihren Gunsten anpassen.
Ein Wechsel ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Wir sind aber ein Unternehmen mit Handschlagqualität und bemüht auf die Wünsche unserer Kunden einzugehen. Sollte ein solcher Wechsel einmal erforderlich sein, dann werden wir die Situation genau betrachten und gemeinsam eine zufriedenstellende Lösung finden.
Diese Variante ist besonders sinnvoll, wenn Sie zwar eine große Dachfläche haben, aber der Verbrauch vor Ort sehr gering ist. Eine große, geeignete Fläche zur regionalen Energieerzeugung würde daher brach liegen. Machen wir gemeinsam aus einer ungenutzten Dachfläche ein Kraftwerk für die nachhaltige Energieerzeugung in der Region.
Sie überlassen KWG einen Teil Ihrer Dachfläche für die Errichtung und den Betrieb einer PV-Anlage (Dachnutzungsvertrag für 20 Jahre). Sie erhalten dafür eine einmalige Vergütung in Form einer Sachprämie oder in Form von Gutscheinen.
Ja. Wir errichten Ihnen die Anlage auf einem Objekt in den Bezirken Vöcklabruck, Wels-Land oder Gmunden. Für einen anderen Installationsort ist ggf. ein Aufpreis bei der Installation zu berücksichtigen.
Die Vergütung in diesem Modell kann grundsätzlich als Einkommen angesehen werden, welches im Normalfall über die Laufzeit der Anlage zu verteilen ist. Da die tatsächliche Versteuerung im Einzelfall unterschiedlich sein kann, empfehlen wir eine Abklärung mit Ihrer Steuerberaterin / Ihrem Steuerberater. KWG kann keine steuerliche Beratung durchführen.
Sie erhalten von uns eine Gutschrift über die Vergütung. Eine gesonderte Rechnung ist nicht erforderlich.
Ja. Beispiel: Bei der Errichtung einer 50 kWp Anlage ist als Sachvergütung eine PV-Anlage mit 3,2 kWp vorgesehen. Gegen einen Aufpreis können Sie auch eine 5,8 kWp oder eine 8,1 kWp Anlage erhalten. Dies können Sie während der Anmeldung auswählen.
Diese Variante ist besonders sinnvoll, wenn Sie eine große Dachfläche haben und auch während der Tagesstunden viel Strom vor Ort verbrauchen. Dazu bezahlen Sie 10 Jahre lang einen vergünstigten PV-Strompreis für jede Kilowattstunde, die Sie direkt aus der PV-Anlage verbrauchen. Nach 10 Jahren können Sie die PV-Anlage zu einem bereits vorab festgelegten Preis kaufen oder die Direktnutzung weiterlaufen lassen.
Den von Ihnen nicht benötigten Überschussstrom nutzen wir zur Versorgung unserer Kunden (bereits im PV-Strompreis einkalkuliert). Der vergünstigte PV-Strompreis ist normalerweise niedriger als der Strompreis, den Sie sonst aus dem Netz beziehen würden. Daher können Sie vom ersten Tag an von der Energiekosteneinsparung profitieren, ohne dass Sie selbst eine Investition tätigen müssen oder sich um Errichtung, Finanzierung und sonstige Bürokratie kümmern müssen.
Ja, der produzierte Solarstrom kann gleich im eigenen Haus genutzt werden.
Der Eigenverbrauchsanteil (auch Eigenverbrauchsquote) ist jener Anteil des erzeugten Stroms der PV-Anlage, der direkt im Haushalt verbraucht wird und nicht ins Stromnetz eingespeist wird. Je mehr Strom Sie aus der PV-Anlage direkt selbst nutzen, desto höher ist die Energiekostenersparnis.
Der vergünstigte PV-Strompreis wird nach Verbraucherpreisindex (VPI 2015) indexiert.
Zu Beginn der Laufzeit schätzen wir gemeinsam den prognostizierten Eigenverbrauchsanteil der Anlage und kalkulieren basierend darauf einen pauschalen monatlichen PV-Strompreis. Am Ende des Jahres wird durch eine Aufrollung sichergestellt, dass Sie nur das bezahlen, was Sie tatsächlich verbraucht haben:
Das Geld wird zur Errichtung von PV-Anlagen in der Region verwendet.
Es können sich alle juristischen und natürlichen Einzelpersonen über 18 Jahren beteiligen, auch dann, wenn Sie keine KWG Kundin bzw. kein KWG Kunde sind. Gerne machen wir aber Interessenten ein Angebot für eine nachhaltige und günstige Stromversorgung durch KWG. Die Zufriedenheit unserer Kunden (99,35%) und die Weiterempfehlungsrate (98,81%) sprechen für sich.
Sie können sich zunächst auf unserer Website für die Bürgerbeteiligung anmelden. Die Beteiligung selbst erfolgt, indem Sie Gutscheine im Vorverkauf erwerben. Wegen der Vorauszahlung und der verzögerten Einlösbarkeit erhalten Sie dabei einen Stammkundenrabatt (entspricht einer jährlichen Rückzahlung wie bei den Paketen angegeben).
Sie können sich bis spätestens 19.11.2020, 12:00 Uhr anmelden.
Wir haben zum Start der Kampagne vorgesehen, dass wir PV-Anlagen in der Höhe von mindestens 400 kWp errichten möchten. Daher haben wir einen Mindestbetrag von 400.000 Euro festgelegt, den wir erreichen möchten. Je mehr geeignete Dachflächen wir zur Verfügung gestellt bekommen, desto höher wird die mögliche Gesamtsumme für die Bürgerbeteiligung. Diese legen wir nach dem Ende der Anmeldefrist (19.11.2020, 12:00) fest. Die Reihung der Beteiligungsmöglichkeit erfolgt grundsätzlich nach „first come, first serve“. KWG Premiumkundinnen und -kunden und bereits vorangemeldete Kundinnen und Kunden aus vorherigen Bürgerbeteiligungen werden vorgereiht.
Sie können Gutscheine von KWG oder von Einkaufsmöglichkeiten in der Region auswählen. Sie können bereits bei der Anmeldung für die Bürgerbeteiligung angeben, welche Gutscheine Sie haben möchten. Die einmal getroffene Auswahl bleibt in den Folgejahren gleich.
Mit diesen Gutscheinen möchten wir insbesondere auch die regionale Wirtschaft unterstützen. Es stehen nur die genannten Gutscheine zur Auswahl.
Die Ausgabe der Gutscheine erfolgt jährlich bis 30. November.
Erste Ausgabe: Ende November 2021; Letzte Ausgabe: Ende November 2025
Nein, in diesem Bürgerbeteiligungsmodell kaufen Sie – rechtlich gesehen – Gutscheine. Einkommens- oder Ertragssteuern fallen daher keine an.
Die KWG Gutscheine können im KWG Kundencenter oder unter www.kwg.at eingelöst werden und gelten für alle Produkte und Dienstleistungen von KWG. Die regionalen Einkaufsgutscheine können sie bei den jeweiligen Einkaufsmöglichkeiten einlösen. Diese haben wir in der Anmeldung zur Bürgerbeteiligung zusammengefasst.
Die Gutscheine sind nicht personenbezogen und können weitergegeben oder verschenkt werden.
KWG Gutscheine haben eine Gültigkeit von 30 Jahren ab Ausstellungsdatum. Die Gültigkeit der regionalen Einkaufsgutscheine ist von den Ausstellern der Gutscheine festgelegt.
In diesem Fall kommt kein Vertrag zustande. Eventuell überwiesene Beträge werden zurückerstattet.
KWG ist ein seit 100 Jahren tätiges Unternehmen, welches finanziell und personell stabil aufgestellt ist. Der Erwerb von Gutscheinen beinhaltet aber immer ein gewisses Risiko. Im schlimmsten Fall kann es dazu kommen, dass der vorab hingegebene Kaufpreis teilweise oder zur Gänze verloren ist, dies insbesondere dann, wenn über das Vermögen der Genossenschaft das Insolvenzverfahren eröffnet wird.
Dies wird die letzte Möglichkeit für eine Bürgerbeteiligung in diesem Jahr sein. Im Jahr 2021 sind aber weitere Möglichkeiten geplant.
Die Sonne erzeugt Energie, die in Form von Photonen als elektromagnetische Strahlung zur Erde gelangt. Durch PV-Anlagen wird diese Energie über die integrierten Solarzellen in Gleichstrom umgewandelt. Der Gleichstrom fließt zum Wechselrichter und wird dort in Wechselstrom umgewandelt. Dieser kann dann direkt verbraucht oder in das Stromnetz eingespeist werden.
Nein, auch bei Bewölkung kann die Anlage Strom produzieren, allerdings deutlich weniger.
In kWp (Kilowatt-Peak) wird die maximale Leistung einer PV-Anlage angegeben. In kWh wird die durch die Anlage erzeugte Strommenge angegeben.
Ein PV-Modul wiegt zwischen 15 und 19 kg. Dieses Gewicht lastet nicht nur auf einem Punkt am Dach, sondern verteilt sich auf mehrere Punkte und auf ca. 1,3 m². Es werden Kioto Solar Module verwendet.
Der österreichische PV-Verband gibt auf www.pvaustria.at eine Lebensdauer von mindestens 30 Jahren an. Nach 25 Jahren kann noch immer mit einer Leistung von 80% gerechnet werden.
Solarmodule enthalten Werkstoffe, wie zum Beispiel Silizium. Das macht Verfahren zum gezielten Recycling attraktiv. 95% aller eingesetzten Materialien für den Bau neuer PV-Module lassen sich wiederverwerten.
Der Wirkungsgrad einer Solarzelle gibt das Verhältnis von elektrischer Leistung und der Leistung der einfallenden Strahlung an. Je höher der Wirkungsgrad ist, umso größer ist die Erzeugung von elektrischer Leistung pro Fläche.
Ein Wechselrichter wandelt Gleichstrom in Wechselstrom um. Wechselstrom wechselt in regelmäßigen Wiederholungen die Flussrichtung und auch die Stromstärke.
Gleichstrom hält durchgehend eine Stromstärke und Flussrichtung. PV-Module oder Batterien funktionieren mit Gleichstrom. Gleichstrom kommt z.B. in Mobiltelefonen, Akkubohrern und Computern zum Einsatz. Um Gleichstrom in Wechselstrom umzuwandeln benötigt jede PV-Anlage Wechselrichter.
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