Als KWG Genossenschaftsmitglied gestalten Sie aktiv die Energiewende mit. Sie erwerben Anteile an der Genossenschaft und sind somit Eigentümerin oder Eigentümer. Erfahren Sie hier, wie Sie Mitglied werden können.
Teil der Genossenschaft zu sein, bedeutet Teil einer Wertegemeinschaft zu sein, die sich gegenseitig unterstützt. In Anlehnung an die Grundprinzipien einer Genossenschaft, die Friedrich Wilhelm Raiffeisen bereits vor 150 Jahren formuliert hat, pflegen unsere Mitglieder auch heute noch die folgenden Grundsätze:
Als Mitglied dürfen Sie an der Generalversammlung teilnehmen. Bei der Generalversammlung können Sie abstimmen, Fragen stellen und Anträge stellen.
Bis zum 50. Geschäftsanteil erhalten Sie pro Geschäftsanteil jährlich 0,50 Euro als KWG Gutschein, ab dem 51. Geschäftsanteil 0,20 Euro. Je nach Dauer der Mitgliedschaft und Anzahl der Anteile profitieren sie von weiteren Mitgliedervorteilen durch das KWG Treuekraftwerk.
Das KWG Treuekraftwerk bietet besondere Vorteile und Rabatte für unsere treuen Genossenschaftsmitglieder.
Treue belohnen bedeutet:
Als Mitglied muss ich zwischen einem und 400 Geschäftsanteilen zeichnen und einzahlen. Der Wert eines Geschäftsanteils beträgt 8 Euro. Die Mitglieder haften nicht für Verbindlichkeiten der Genossenschaft. Jedoch sind Sie als Mitglied z.B. im Falle eines Konkurses nachschusspflichtig. Das heißt, dass Sie nach Verbrauch der gezeichneten Anteile das einfache ihrer Anteile nachschießen müssen. Änderungen, wie z.B. Adresse, Name oder Beruf müssen der Genossenschaft bekannt gegeben werden.
Wichtig ist, dass Sie KWG Stromkundin bzw. Stromkunde sind und im KWG Netzgebiet wohnen. In Ausnahmefällen ist eine Mitgliedschaft auch dann möglich, wenn Sie außerhalb unseres Netzgebietes wohnen.
Um Mitglied zu werden, füllen Sie bitte das nachstehende Formular aus:
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