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Ökostrom für
die Region

KWG ist ein regionaler Ökostrom-Anbieter, der schwerpunktmäßig Kundinnen und Kunden innerhalb des KWG Regionalgebiets versorgt bzw. den Überschuss der kundeneigenen PV-Anlagen übernimmt. Wir zeichnen uns durch ökologische Nachhaltigkeit, Kundenorientierung und Transparenz, sowie soziale Verantwortung aus. 

Das KWG Regionalgebiet besteht aus folgenden oberösterreichischen Gemeinden: Aichkirchen, Attnang-Puchheim, Atzbach, Bachmanning, Desselbrunn, Edt bei Lambach, Lambach, Manning, Neukirchen bei Lambach, Niederthalheim, Oberndorf bei Schwanenstadt, Offenhausen, Ottnang am Hausruck, Pennewang, Pilsbach, Pitzenberg, Pühret, Redlham, Regau, Rüstorf, Rutzenham, Schlatt, Schwanenstadt, Stadl-Paura, Timelkam, Ungenach, Vöcklabruck und Wolfsegg am Hausruck.

Meine freundlichen Stromtarife

Meine PV-Lieferung

PV Einfach


Vergütung 

 2025: 0,080 Euro/kWh

 

 


Voraussetzungen

Bis 15.000 kWh Jahresliefermenge, 

Strombezug zum 01.01.25 oder Neuanmeldung im KWG Stromnetz, Kombination mit Strombezugstarif „Strom Einfach“

 

Hinweise zu Rechnung und Zahlung:

  • Sie erhalten Ihre Rechnung per E-Mail. Eine Zusendung per Post ist möglich.
  • Wir überweisen Ihnen Ihre Vergütung.

Weitere Informationen finden Sie auf unserem Tarifblatt 2025.

PV Börse


Vergütung

Referenzmarktwert*

 minus Abschlag 0,015 Euro/kWh

 

 

Den monatlichen Referenzmarktwert finden Sie unter: 

https://www.e-control.at/referenzmarktwert (Referenzmarktwert gemäß § 13 Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz für Photovoltaikanlagen). Beispiel: Referenz 01/2024 = 0,0803 Euro/kWh, Abschlag = 0,015 Euro/kWh: Vergütung = 0,0653 Euro/kWh.

Hinweise zu Rechnung und Zahlung:

  • Sie erhalten Ihre monatliche Rechnung per E-Mail.
  • Wir überweisen Ihnen Ihre Vergütung monatlich.


Weitere Informationen finden Sie auf unserem Tarifblatt 2025.

Eine Lieferung von PV-Strom an KWG im Tarif „PV Einfach“ ist ausschließlich für bestehende KWG Energiekundinnen und -kunden (bestehender, nicht gekündigter Energieliefervertrag für die Lieferung von elektrischer Energie von KWG an die Kundenanlage vor dem 01.01.2025), sowie für Neuanmeldungen im KWG Stromnetz (neuer Netzvertrag durch Einzug oder Umzug) möglich. Weiters ist eine Kombination mit dem Strombezugstarif „Strom Einfach“ erforderlich.
Eine Lieferung von PV-Strom an KWG im Tarif „PV Börse“ ist immer möglich. 

Für über 15.000 kWh hinausgehende Mengen ist im Tarif „PV Einfach“ keine Vergütung vorgesehen. 

Strompreise & Lieferbedingungen