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Als Genossenschaft

mit gemeinsamen Interessen GEMEINSAM stärker sein

Damals … 

Gegründet wurde KWG 1920 als Genossenschaft von der ländlichen Bevölkerung, die sich das große Ziel gesetzt hatte, den Menschen in der Region durch die Versorgung mit Strom eine höhere Lebensqualität zu bieten. Schon damals stand das Wohl der Mitglieder im Vordergrund. Jahrzehnte später haben wir uns trotz der weitreichenden Verstaatlichung der Stromversorger unsere Selbstständigkeit bewahrt – dies verdanken wir dem Einsatz der damaligen Verantwortlichen und unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

… wie heute

Als Genossenschaft stehen wir im Eigentum der Bevölkerung und müssen daher keine Dividenden an Aktionärinnen und Aktionäre ausschütten. Erwirtschaftete Gewinne kommen somit wieder der Region, unseren Mitgliedern, sowie unseren Kundinnen und Kunden zugute. Darum können wir einen fairen Strompreis, beste Beratung und einen freundlichen Service bieten. Wir schaffen Mehrwert für die Region, für die Menschen und für die Zukunft!

 

Ihre Vorteile

Als Mitglied der Kraftwerk Glatzing-Rüstorf eGen profitieren Sie von vielen Vorteilen:

– KWG Gutscheine: Bis zum 50. Geschäftsanteil erhalten Sie pro Geschäftsanteil jährlich 0,50 Euro als KWG Gutschein, ab dem 51. Geschäftsanteil 0,20 Euro.

– Einladung zur Generalversammlung

– Einladung zu verschiedenen Veranstaltungen z.B. Energiefrühstück

Unsere Funktionäre von Vorstand und Aufsichtsrat bei der letzten Neuwahl 2018 (v.l.n.r.): Alois Huemer (Vorstand), Hubert Weinberger (Aufsichtsrat), Friedrich Schönleitner (Aufsichtsrat bis 2018), Michael Stiefmüller (Aufsichtsratsvorsitzender-Stellvertreter), Josef Baumgartner (Aufsichtsrat), Josef Wiesmair (Vorstand), Wolfgang Eisterer (Aufsichtsrat), Karl-Heinz Mair (Vorstand, Obmann-Stellvertreter), Erwin Dallinger (Aufsichtsrat), Franz Humer (Vorstand bis 2018), Gerold Stöttinger (Aufsichtsrat), Wolfgang Stadlmayr (Vorstand, Obmann), Walter Pühretmayr (Aufsichtsratsvorsitzender), Franz Obermayr (Vorstand bis 2018), Hans-Peter Hummer (Vorstand), Wolfgang Vogl (Aufsichtsrat) 

Wichtige Fragen und Antworten

Ob Wohnungsgenossenschaft, eine Baugenossenschaft oder eine Energiegenossenschaft: Die Idee ist dieselbe: mit gemeinsamen Interessen – gemeinsam stärker sein. Das heißt, dass das Ziel jeder Genossenschaft die wirtschaftliche Förderung der Mitglieder in einem klar definierten Bereich ist. Damit das funktioniert, gilt: Die Mitglieder sind zugleich Eigentümer der Genossenschaft und auch deren Kunden.

Quelle: https://gutegenossenschaft.de

Als Mitglied erwerben Sie Anteile an der Genossenschaft. Sie sind somit Teil die Eigentümerin bzw. der Eigentümer und haben verschiedene Rechte und Pflichten.

Sie können KWG Mitglied werden, wenn Sie zwei Voraussetzungen erfüllen:
1. Sie haben im Verteilnetzgebiet ihren Wohnsitz oder betreiben in diesem Gebiet ein Gewerbe. In Ausnahmefällen können auch andere Personen die Mitgliedschaft erwerben.
2. Sie beziehen Strom von KWG.

Als Mitglied dürfen Sie an der Generalversammlung teilnehmen. Bei der Generalversammlung können Sie abstimmen, Fragen stellen und Anträge stellen.

Als Mitglied muss ich zwischen einem und 400 Geschäftsanteilen zeichnen und einzahlen. Der Wert eines Geschäftsanteils beträgt 8 Euro. Die Mitglieder haften nicht für Verbindlichkeiten der Genossenschaft. Jedoch sind Sie als Mitglied z.B. im Falle eines Konkurses nachschusspflichtig. Das heißt, dass Sie nach Verbrauch der gezeichneten Anteile das einfache ihrer Anteile nachschießen müssen. Änderungen, wie z.B. Adresse, Name oder Beruf müssen der Genossenschaft bekannt gegeben werden.

Wenn Sie Mitglied werden möchten, können Sie das Formular Neubeitritt ausfüllen und an schmidt@kwg.at senden. Wichtig ist, dass Sie KWG Stromkundin bzw. Stromkunde sind und im Netzgebiet wohnen. Die Beitrittsgebühr beträgt 75 Euro. Bitte senden Sie uns ab 30 Anteilen eine Ausweiskopie mit.

Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft übertragen möchten, füllen Sie bitte das Formular Übertragung aus und senden Sie es an schmidt@kwg.at. Wichtig ist, dass Sie KWG Stromkundin bzw. Stromkunde sind und im Netzgebiet wohnen. Bitte senden Sie uns ab 30 Anteilen eine Ausweiskopie von beiden Personen mit.

Wenn das Mitglied bereits verstorben ist, gibt es verschiedene Möglichkeiten für die Erbinnen und Erben. Sie benötigen dafür die Einantwortungsurkunde in der die Erbinnen und Erben angeführt sind.

Sollten Sie die Anteile an jemand anderen als an die Erbinnen und Erben übertragen, benötigen Sie zusätzlich eine Verzichtserklärung. Ebenso benötigen Sie eine Verzichtserklärung, wenn es mehrere Erbinnen und Erben gibt und nur eine Person davon die Anteile übernimmt.

Bitte senden Sie uns ab 30 Anteilen eine Ausweiskopie von den betroffenen Personen mit.

Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen möchten, füllen Sie bitte das Formular Kündigung aus und senden Sie es an schmidt@kwg.at. Bitte senden Sie uns ab 30 Anteilen eine Ausweiskopie mit.

Nach der Sperrfrist von 2 Jahren werden die Anteile auf Ihr Konto überwiesen. Die Sperrfrist startet bei Kündigung in der ersten Jahreshälfte mit Ende des jeweiligen Jahres. Bei Kündigung in der zweiten Jahreshälfte startet die Sperrfrist erst mit Ende des darauffolgenden Jahres.

Wenn Sie zusätzliche Geschäftsanteile zeichnen möchten, füllen Sie bitte das Formular „Zeichnung weiterer Geschäftsanteile“ aus. Bitte senden Sie dieses gemeinsam mit einer Ausweiskopie (ab 30 Anteilen) an schmidt@kwg.at

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