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Als Genossenschaft

mit gemeinsamen Interessen GEMEINSAM stärker sein

Damals … 

Gegründet wurde KWG 1920 als Genossenschaft von der ländlichen Bevölkerung, die sich das große Ziel gesetzt hatte, den Menschen in der Region durch die Versorgung mit Strom eine höhere Lebensqualität zu bieten. Schon damals stand das Wohl der Mitglieder im Vordergrund. Jahrzehnte später haben wir uns trotz der weitreichenden Verstaatlichung der Stromversorger unsere Selbstständigkeit bewahrt – dies verdanken wir dem Einsatz der damaligen Verantwortlichen und unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

… wie heute

Als Genossenschaft stehen wir im Eigentum der Bevölkerung und müssen daher keine Dividenden an Aktionärinnen und Aktionäre ausschütten. Erwirtschaftete Gewinne kommen somit wieder der Region, unseren Mitgliedern, sowie unseren Kundinnen und Kunden zugute. Darum können wir einen fairen Strompreis, beste Beratung und einen freundlichen Service bieten. Wir schaffen Mehrwert für die Region, für die Menschen und für die Zukunft!

 

Ihre Vorteile

Als Mitglied der Kraftwerk Glatzing-Rüstorf eGen profitieren Sie von vielen Vorteilen:

– KWG Gutscheine: Bis zum 50. Geschäftsanteil erhalten Sie pro Geschäftsanteil jährlich 0,50 Euro als KWG Gutschein, ab dem 51. Geschäftsanteil 0,20 Euro.

– Einladung zur Generalversammlung

– Einladung zu verschiedenen Veranstaltungen z.B. Energiefrühstück

Foto Funktionäre 2022 Website

Unsere Funktionäre von Vorstand und Aufsichtsrat (v.l.n.r.): Josef Baumgartner (Aufsichtsrat), Walter Pühretmayr (Aufsichtsratsvorsitzender), Josef Wiesmair (Vorstand), Hubert Weinberger (Aufsichtsrat), Wolfgang Vogl (Aufsichtsrat), Gerold Stöttinger (Aufsichtsrat), Erwin Dallinger (Aufsichtsrat), Wolfgang Eisterer (Aufsichtsrat), Michael Stiefmüller (Aufsichtsratsvorsitzender-Stellvertreter), Wolfgang Stadlmayr (Vorstand, Obmann),  Hans-Peter Hummer (Vorstand), Karl-Heinz Mair (Vorstand, Obmann-Stellvertreter), Alois Huemer (Vorstand)   

 

Die Organe der Genossenschaft

Der Vorstand
Dem Vorstand obliegen die Geschäftsführung und die Vertretung der Genossenschaft, wobei die Durchführung der geschäftlichen Obliegenheiten dem KWG Geschäftsführer übertragen wurden. Der Vorstand besteht derzeit aus 5 Mitgliedern.

 

Der Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung der Genossenschaft in allen Zweigen der Verwaltung. Der Aufsichtsrat kann zur Durchführung bestimmter Aufgaben aus seiner Mitte Ausschüsse, insbesondere einen Kontrollausschuss bestellen. Der Aufsichtsrat besteht derzeit aus 8 Mitgliedern.

 

Die Generalversammlung
Die ordentliche Generalversammlung findet jährlich statt. Der Generalversammlung obliegen insbesondere folgende Angelegenheiten:
die Wahl des Vorstandes und des Aufsichtsrates; die Beschlussfassung über die Genehmigung des Rechnungsabschlusses; über die Verwendung des Reingewinnes oder die Deckung des Verlustes; sowie über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates; Änderung der Satzung; Auflösung oder Verschmelzung der Genossenschaft; Kenntnisnahme des Revisionsberichtes.

Was bedeutet es, Funktionärin bzw. Funktionär in der Genossenschaft zu sein und wie kann man gewählt werden?

Funktionärin bzw. Funktionär sein

Funktionärin bzw. Funktionär sein bedeutet einerseits, verantwortungsbewusst und nachhaltig zu agieren, aber auch offen zu sein für Neues und so die Zukunft der Genossenschaft mitzugestalten. Zukunftsorientiertes und aktives Engagement sind ein wesentlicher Faktor für den langfristigen Erfolg. In unserer Genossenschaft geht es insbesondere darum, die Energiewende und damit verbundene Mehrwerte für unsere Region gemeinschaftlich mitzugestalten. Die Tätigkeit als Funktionärin bzw. Funktionär ist ehrenamtlich. Diskretion ist eine wichtige Grundvoraussetzung.

Diversität

Vielfalt und unterschiedliche Sichtweisen sind oft sehr wertvoll für eine erfolgreiche Entscheidungsfindung. Als Unternehmen leben wir Diversität und sind u.a. stolz darauf, dass bei uns der Frauenanteil mit 40 % ca. doppelt so hoch ist wie im Branchendurchschnitt. Ebenso sind wir stolz darauf, dass 50 % der Führungskräfte der zweiten Führungsebene weiblich sind. Auch in Vorstand und Aufsichtsrat erkennen wir den Mehrwert von Diversität und haben uns daher zum Ziel gesetzt, die Diversität laufend zu stärken. In diesem Sinne möchten wir insbesondere auch unsere weiblichen Mitglieder zur Tätigkeit als Funktionärinnen einladen.

Der Einstieg als Funktionärin bzw. Funktionär:

Als Funktionärin bzw. Funktionär sollte man natürlich ein ausgeprägtes Interesse für das Thema Energie mitbringen, wobei es hier nicht in erster Linie um ein technisches Interesse geht. Genauso wichtig sind aber natürlich der Wille etwas Generationennachhaltiges zu gestalten und eine starke Identifikation mit dem Genossenschaftsgedanken. Nach der Neuwahl sind zunächst eine allgemeine Einführung zum Unternehmen durch den KWG Geschäftsführer und eine kompakte Schulung zur Einführung in die Österreichische E-Wirtschaft vorgesehen. Darüber hinaus beginnt die neue Funktionsperiode mit einer Klausur, bei der die Art der Zusammenarbeit und die Ziele für die nächste Periode gemeinsam festgelegt werden.

Wahlen

Die Wahlen finden alle 5 Jahre statt. Gewählt werden können Genossenschaftsmitglieder, die zum Zeitpunkt der Wahl das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Interesse an einer Tätigkeit als Funktionärin bzw. Funktionär?

Für ein erstes Informationsgespräch steht Ihnen der KWG Geschäftsführer gerne zur Verfügung. Wenden Sie sich dazu bitte einfach an das KWG Kundencenter.

Zwei unserer Funktionäre stellen sich vor

Mein Name ist Michael Stiefmüller. Ich komme aus Oberndorf bei Schwanenstadt. Ich bin Unternehmer im Bereich Finanzcontrolling und betreibe nebenbei eine Bio-Imkerei mit 65 Bienenvölkern.

Aufgabe bei KWG:
Seit 2018 bin ich stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender. Dabei verfolge ich laufend den operativen Geschäftsbetrieb der Genossenschaft, gemeinsam mit meinen sieben Kollegen. Außerdem bin ich bei größeren Investitionsprojekten bereits in der Planungsphase miteingebunden und habe dabei auch ein Mitspracherecht.

Wofür steht die KWG als Genossenschaft:
Die Genossenschaft ist seit mehr als 100 Jahren ein gutes Beispiel dafür, dass regionaler Zusammenhalt und Innovationskraft immer Zukunft haben. KWG hat in der Gründerzeit die Region mit Strom versorgt, während es in anderen Gegenden noch dunkel blieb. Auch heute bringen wir Breitband-Internet in entlegene Regionen im Netzgebiet, wo es in anderen Gebieten noch keine Verbindung gibt.

Was verbindest du mit KWG:
KWG als Stromproduzent vor der Haustüre bedeutet für mich, zu wissen, woher der Strom kommt, den ich verbrauche. Und natürlich, dass es sich dabei immer um Ökostrom handelt.

Erinnerungen an KWG:
Während der Strompreiskrise in den letzten Jahren, die ich als Funktionär aus nächster Nähe mitbekommen habe, hat sich gezeigt, dass Geschlossenheit und Zusammenhalt nicht nur leere Worte sind. Da war es gut nicht in einem gewinnorientierten Unternehmen zu sein.

Warum engagierst du dich für die Genossenschaft:
Der Grundgedanke, dass wir gemeinsam mehr erreichen können, als die Summe der Einzelleistungen, motiviert mich meinen Beitrag zu leisten. Außerdem ist das ideologische Wertegefüge der KWG im Bereich der Nachhaltigkeit und Regionalität auch mir besonders wichtig.

Welche Aspekte findest du als Funktionär besonders spannend:
KWG ist nicht nur innovativ, sondern übernimmt auch in vielen Bereichen eine Vorreiterrolle, die auch immer wieder zu Trends in der Energiebranche führen. Solche Projekte mitzubestimmen und deren Entwicklung zu verfolgen, ist für mich eine besonders spannende Aufgabe. Dabei ist man besonders nahe am Geschehen und erhält Informationen immer aus erster Hand.

 

Mein Name ist Hans-Peter Hummer und ich arbeite selbständig als Land-Forst-Schädlingsbekämpfungsmeister. Als Vize-Bürgermeister in Pilsbach und in mehreren Ehrenämtern gestalte ich die Region aktiv mit.
Aufgabe bei KWG:

Seit 2003 bin ich Funktionär bei KWG, derzeit arbeite ich im Vorstand mit. Gemeinsam mit der Geschäftsführung treffen wir im Vorstand Entscheidungen für die Mitglieder und das Unternehmen, arbeiten an Projekten und übernehmen dafür die Verantwortung.

Wofür steht die KWG als Genossenschaft:

Für mich ist die Genossenschaft eine Unternehmensform, die sich insbesondere durch Gestaltungsmöglichkeiten für die Mitglieder auszeichnet. Wichtig dabei ist mir, die Versorgung mit nachhaltig erzeugter Elektrizität aus eigenen Kraftwerken und der Aufbau des Breitband-Internet-Netzes auch in ländlichen Gebieten.

Was verbindest du mit KWG:

Natürlich die nachhaltige Versorgung mit Strom und Internet. Aber auch, dass die Gewinne wieder reinvestiert werden und somit der Region und den Kundinnen und Kunden zugutekommen.

Erinnerungen an KWG:

Gerne denke ich an Familienfeste und Funktionärsveranstaltungen und die sich dabei ergebenden Gespräche. Auch die professionelle, offene Kommunikation auf Funktionärs- und Geschäftsführerebene bei den Vorstandssitzungen schätze ich sehr.

Warum engagierst du dich für die Genossenschaft:

Mein Urgroßvater war schon in der Pionierphase von KWG dabei. Man kann also von einer jahrzehntelangen Familientradition sprechen. Mein Interesse an Unternehmensbeteiligungen wie Genossenschaften wurde mir also sozusagen in die Wiege gelegt.

Welche Aspekte findest du als Funktionär besonders spannend:

Im Kollektiv als Teil der Genossenschaft das Unternehmen in Entscheidungsprozessen zu begleiten und mit Ideen oder Meinungen präsent zu sein.

Wichtige Fragen und Antworten

Ob Wohnungsgenossenschaft, eine Baugenossenschaft oder eine Energiegenossenschaft: Die Idee ist dieselbe: mit gemeinsamen Interessen – gemeinsam stärker sein. Das heißt, dass das Ziel jeder Genossenschaft die wirtschaftliche Förderung der Mitglieder in einem klar definierten Bereich ist. Damit das funktioniert, gilt: Die Mitglieder sind zugleich Eigentümerin bzw. Eigentümer der Genossenschaft und auch deren Kundinnen und Kunden.

Quelle: https://gutegenossenschaft.de

Als Mitglied erwerben Sie Anteile an der Genossenschaft. Sie sind somit Teil die Eigentümerin bzw. der Eigentümer und haben verschiedene Rechte und Pflichten.

Sie können KWG Mitglied werden, wenn Sie zwei Voraussetzungen erfüllen:
1. Sie haben im Verteilnetzgebiet ihren Wohnsitz oder betreiben in diesem Gebiet ein Gewerbe. In Ausnahmefällen können auch andere Personen die Mitgliedschaft erwerben.
2. Sie beziehen Strom von KWG.

Als Mitglied dürfen Sie an der Generalversammlung teilnehmen. Bei der Generalversammlung können Sie abstimmen, Fragen stellen und Anträge stellen.

Als Mitglied muss ich zwischen einem und 400 Geschäftsanteilen zeichnen und einzahlen. Der Wert eines Geschäftsanteils beträgt 8 Euro. Die Mitglieder haften nicht für Verbindlichkeiten der Genossenschaft. Jedoch sind Sie als Mitglied z.B. im Falle eines Konkurses nachschusspflichtig. Das heißt, dass Sie nach Verbrauch der gezeichneten Anteile das einfache ihrer Anteile nachschießen müssen. Änderungen, wie z.B. Adresse, Name oder Beruf müssen der Genossenschaft bekannt gegeben werden.

Wichtig ist, dass Sie KWG Stromkundin bzw. Stromkunde sind und im KWG Netzgebiet wohnen. In Ausnahmefällen ist eine Mitgliedschaft auch dann möglich, wenn Sie außerhalb unseres Netzgebietes wohnen.

 

Um Mitglied zu werden, füllen Sie bitte das nachstehende Formular aus:

    Beitrittserklärung

    ANTRAGSTELLERIN / ANTRAGSTELLER

    Ich habe einen aktiven Stromliefervertrag von KWG:*

    Mein Netzanbieter ist KWG:*

    Sollten Sie nicht im Netzgebiet von KWG wohnen, kann in Ausnahmefällen trotzdem eine Mitgliedschaft erworben werden. Laden Sie dazu ein Dokument mit Ihren Beweggründen hoch. Darin sollten Sie kurz zusammenfassen, warum Sie KWG Mitglied werden möchten. Ihre Beweggründe werden dann in der nächsten Vorstandssitzung der Genossenschaft, die alle 2-3 Monate stattfindet, besprochen.

    Ich erkläre den Beitritt zu Kraftwerk Glatzing-Rüstorf eGen als Mitglied und zeichne

    Anteile. Ein Anteil kostet 8 Euro. Es können zwischen 1 und 400 Anteilen erworben werden. Die Beitrittsgebühr beträgt 75 Euro zusätzlich.

    Bitte laden Sie ab 30 Anteilen eine Ausweiskopie hoch.

    KWG Mitgliedervorteil automatisch einlösen

    Ich möchte meinen Mitgliedervorteil automatisch einlösen für


    – Einlösung für Strom: Bitte geben Sie uns bekannt, auf welche Anlage (Anlagennummer) wir den Gutschein buchen sollen. Die Anlagennummer finden Sie rechts oben auf Ihrer Stromrechnung. Der Gutschein wird bei der nächsten Stromabrechnung berücksichtigt.
    – Einlösung für Breitband: Bitte geben Sie uns bekannt, auf welche Breitband-Kundennummer wir den Gutschein buchen sollen. Die Kundennummer finden Sie rechts oben auf Ihrer monatlichen Breitbandrechnung. Durch die Einlösung des Gutscheins wird die Einhebung der monatlichen Kosten so lange ausgesetzt, bis der Gutscheinwert aufgebraucht ist.


    Bitte beachten Sie folgende Hinweise, wenn Sie den Mitgliedervorteil automatisch einlösen möchten:
    – Ihr Gutschein für den KWG Mitgliedervorteil wird automatisch jährlich für die bekanntgegebene Anlage (Strom oder Breitband) eingelöst.
    – Die automatische Einlösung erfolgt normalerweise bis zum 30.06. eines Jahres.
    – Voraussetzung für die automatische Einlösung ist zum Zeitpunkt der Einlösung eine Versorgung mit elektrischer Energie durch KWG (aktiver Energieliefervertrag), sowie eine aktive, nicht gekündigte Mitgliedschaft in der Genossenschaft. Die Nutzung des Mitgliedervorteils für den alleinigen Bezug einer Netzdienstleistung von KWG ohne Energieliefervertrag ist nicht möglich. Kann der Gutschein nicht automatisch eingelöst werden, etwa weil kein aktiver Energieliefervertrag mit KWG vorhanden ist, verfällt der Gutschein für den Mitgliedervorteil in diesem Jahr und kann auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
    – Eine Änderung der Anlage für den automatischen Gutscheinabzug können Sie bis zum 31.03. eines Jahres bekannt geben. Bitte füllen Sie dazu das Formular „Mitgliedervorteil automatisch einlösen“ aus. Danach bekanntgegebene Änderungen werden erst im Folgejahr berücksichtigt. Jede bekannt gegebene Änderung der Anlage ersetzt eine allenfalls zuvor bekannt gegebene Anlage.
    – Sollten Sie Ihren Gutschein für den KWG Mitgliedervorteil für Strom einlösen, erfolgt keine automatische Anpassung des monatlichen Teilzahlungsbetrags. Anpassungen des Teilzahlungsbetrags können mit dem KWG Kundencenter vereinbart werden.

    Wie geht es weiter? Ihr Antrag auf Beitritt zur Genossenschaft wird in der nächsten Vorstandssitzung bearbeitet. Diese findet alle 2-3 Monate statt. Nach der Vorstandsitzung werden Sie über Ihre Mitgliedsnummer informiert und um Einzahlung des Mitgliedsbeitrags gebeten. Mit der Einzahlung wird ihre Mitgliedschaft wirksam.

    IHRE NACHRICHT

    *Pflichtfelder

     

    Wenn Sie nicht im Netzgebiet wohnen, können Sie einen formlosen Antrag auf Aufnahme als Mitglied stellen. Wir bitten Sie Ihre Beweggründe für eine Mitgliedschaft in einigen Sätzen zu erklären und diese gemeinsam mit dem Formular Neubeitritt an per E-Mail mitglieder@kwg.at zu senden.

    In der nächsten Vorstandssitzung wird dieser Antrag dann behandelt. Im Anschluss an die Vorstandssitzung informieren wir Sie, ob eine Mitgliedschaft möglich ist.

    Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft übertragen möchten, füllen Sie bitte das Formular Übertragung aus und senden Sie es an mitglieder@kwg.at. Wichtig ist, dass Sie KWG Stromkundin bzw. Stromkunde sind und im Netzgebiet wohnen. Bitte senden Sie uns ab 30 Anteilen eine Ausweiskopie von beiden Personen mit.

    Wenn das Mitglied bereits verstorben ist, gibt es verschiedene Möglichkeiten für die Erbinnen und Erben. Sie benötigen dafür die Einantwortungsurkunde in der die Erbinnen und Erben angeführt sind.

    Sollten Sie die Anteile an jemand anderen als an die Erbinnen und Erben übertragen, benötigen Sie zusätzlich eine Verzichtserklärung. Ebenso benötigen Sie eine Verzichtserklärung, wenn es mehrere Erbinnen und Erben gibt und nur eine Person davon die Anteile übernimmt.

    Bitte senden Sie uns ab 30 Anteilen eine Ausweiskopie von den betroffenen Personen mit.

    Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen möchten, füllen Sie bitte das Formular Kündigung aus und senden Sie es an mitglieder@kwg.at. Bitte senden Sie uns ab 30 Anteilen eine Ausweiskopie mit.

    Nach der Sperrfrist von 2 Jahren werden die Anteile auf Ihr Konto überwiesen. Die Sperrfrist startet bei Kündigung in der ersten Jahreshälfte mit Ende des jeweiligen Jahres. Bei Kündigung in der zweiten Jahreshälfte startet die Sperrfrist erst mit Ende des darauffolgenden Jahres.

    Wenn Sie zusätzliche Geschäftsanteile zeichnen möchten, füllen Sie bitte das Formular „Zeichnung weiterer Geschäftsanteile“ aus. Bitte senden Sie dieses gemeinsam mit einer Ausweiskopie (ab 30 Anteilen) an mitglieder@kwg.at

    Wenn Sie Ihren Mitgliedervorteil automatisch einlösen möchten, füllen Sie bitte das nachstehende Formular aus. Gerne können Sie sich auch das PDF Formular unter Downloads herunterladen, ausfüllen und per E-Mail an mitglieder@kwg.at senden.

      Ja, ich möchte meinen Mitgliedervorteil automatisch einlösen

      ANTRAGSTELLERIN / ANTRAGSTELLER

      KWG Mitgliedervorteil automatisch einlösen

      Ich möchte meinen Mitgliedervorteil automatisch einlösen für


      – Einlösung für Strom: Bitte geben Sie uns bekannt, auf welche Anlage (Anlagennummer) wir den Gutschein buchen sollen. Die Anlagennummer finden Sie rechts oben auf Ihrer Stromrechnung. Der Gutschein wird bei der nächsten Stromabrechnung berücksichtigt.
      – Einlösung für Breitband: Bitte geben Sie uns bekannt, auf welche Breitband-Kundennummer wir den Gutschein buchen sollen. Die Kundennummer finden Sie rechts oben auf Ihrer monatlichen Breitbandrechnung. Durch die Einlösung des Gutscheins wird die Einhebung der monatlichen Kosten so lange ausgesetzt, bis der Gutscheinwert aufgebraucht ist.


      Bitte beachten Sie folgende Hinweise, wenn Sie den Mitgliedervorteil automatisch einlösen möchten:
      – Ihr Gutschein für den KWG Mitgliedervorteil wird automatisch jährlich für die bekanntgegebene Anlage (Strom oder Breitband) eingelöst.
      – Die automatische Einlösung erfolgt normalerweise bis zum 30.06. eines Jahres.
      – Voraussetzung für die automatische Einlösung ist zum Zeitpunkt der Einlösung eine Versorgung mit elektrischer Energie durch KWG (aktiver Energieliefervertrag), sowie eine aktive, nicht gekündigte Mitgliedschaft in der Genossenschaft. Die Nutzung des Mitgliedervorteils für den alleinigen Bezug einer Netzdienstleistung von KWG ohne Energieliefervertrag ist nicht möglich. Kann der Gutschein nicht automatisch eingelöst werden, etwa weil kein aktiver Energieliefervertrag mit KWG vorhanden ist, verfällt der Gutschein für den Mitgliedervorteil in diesem Jahr und kann auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
      – Eine Änderung der Anlage für den automatischen Gutscheinabzug können Sie bis zum 31.03. eines Jahres bekannt geben. Bitte füllen Sie dazu dieses Formular einfach noch einmal aus. Danach bekanntgegebene Änderungen werden erst im Folgejahr berücksichtigt. Jede bekannt gegebene Änderung der Anlage ersetzt eine allenfalls zuvor bekannt gegebene Anlage.
      – Sollten Sie Ihren Gutschein für den KWG Mitgliedervorteil für Strom einlösen, erfolgt keine automatische Anpassung des monatlichen Teilzahlungsbetrags. Anpassungen des Teilzahlungsbetrags können mit dem KWG Kundencenter vereinbart werden.

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