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KWG Bürgerbeteiligung „Zukunftsnetz 2025“

Seit über 100 Jahren produziert KWG als Genossenschaft sauberen Strom in der und für die Region. Durch Investitionen in die regionale Infrastruktur stärken wir nicht nur die Versorgungssicherheit, sondern auch die Beschäftigung und Wertschöpfung. In diesem Jahr laden wir die Bürgerinnen und Bürger in der Region herzlich ein, die Finanzierung unseres Stromnetzausbaus aktiv zu unterstützen.

 

Worum geht es bei der KWG Bürgerbeteiligung „Zukunftsnetz 2025“?

Konkret planen wir in diesem Jahr im KWG Verteilnetzgebiet (Teilbereiche der Bezirke Vöcklabruck und Wels Land) drei neue Trafostationen zu errichten, mehrere bestehende Trafos durch leistungsstärkere Modelle zu ersetzen und verschiedene lokale Stromnetzverstärkungen durchzuführen.


Wer kann bei der Bürgerbeteiligung mitmachen?

Natürliche Einzelpersonen über 18 Jahre und juristische Personen in Oberösterreich. Pro Person können Gutscheine im Wert von max. 9.000 Euro erworben werden; juristische Personen bis max. 30.000 Euro.


Wie und bis wann kann ich mitmachen?

Sie kaufen mit einem einmaligen Teilnahmebetrag eines oder mehrere unserer Pakete. Über einen Zeitraum von fünf Jahren erhalten Sie den gesamten Betrag plus eine attraktive Verzinsung in Form von Gutscheinen zurück. Zur Auswahl stehen KWG Gutscheine und „Zehner“-Einkaufsgutscheine (einlösbar u.a. in VARENA, MAX.CENTER, etc.). Die Beteiligungserklärung können Sie hier abgeben. Ende der Anmeldefrist: Bei Erreichung des Maximalwerts, spätestens am 17.03.2025.

 

Überblick Bürgerbeteiligungspakete

Insgesamt werden Pakete mit einem Gesamtwert von bis zu 1,7 Mio. Euro angeboten. Falls dieser Wert vor dem 17.03.2025 erreicht wird, kann die Anmeldung vorzeitig beendet werden. Sie können auswählen, ob Sie Gutscheine von KWG oder „Zehner“-Einkaufsgutscheine (einlösbar u.a. in VARENA, MAX.CENTER, etc.) erhalten möchten. Die einmal getroffene Auswahl bleibt in den Folgejahren gleich.

Fragen und Antworten zur Bürgerbeteiligung "Zukunftsnetz 2025"

Seit über 100 Jahren produziert KWG als Genossenschaft sauberen Strom in der und für die Region. Durch Investitionen in die regionale Infrastruktur stärken wir nicht nur die Versorgungssicherheit, sondern auch die Beschäftigung und Wertschöpfung. In diesem Jahr laden wir Sie herzlich ein, die Finanzierung unseres Stromnetzausbaus aktiv zu unterstützen.

Die aktuelle Bürgerbeteiligung „Zukunftsnetz 2025“ ist bereits die fünfte Bürgerbeteiligung von KWG seit 2019.

Wir möchten im Jahr 2025 drei neue Trafostationen errichten, mehrere Trafos durch leistungsstärkere Trafos austauschen und mehrere lokale Stromnetzverstärkungen durchführen.

Die Stromnetzinvestitionen finden grundsätzlich im KWG Verteilnetzgebiet (Teilbereiche der Bezirke Vöcklabruck und Wels Land) statt. Die diesjährigen Arbeiten sind insbesondere in den Gemeinden Manning, Niederthalheim, Oberndorf, Pennewang, Pitzenberg, Redlham, Rüstorf und Wolfsegg vorgesehen. Die Detailplanungen für die Projekte laufen im Moment und können sich je nach Dringlichkeit auch kurzfristig noch verändern. Falls nach einer Netzverstärkung mehr PV-Leistung in das Stromnetz eingespeist werden kann, werden die betroffenen Kundinnen und Kunden direkt informiert.

Das Geld wird zum regionalen Ausbau des KWG Stromnetzes im Jahr 2025 verwendet.

Natürliche Einzelpersonen über 18 Jahre und juristische Personen in Oberösterreich.

Ja, man kann auch mitmachen, wenn man keine KWG Kundin bzw. kein KWG Kunde ist.

Pakete stehen mit mehreren Beträgen zum Verkauf (500 Euro, 1.000 Euro, 3.000 Euro). Pro Person können Pakete im Wert von max. 9.000 Euro erworben werden; juristische Personen (Unternehmen, Vereine, Gemeinden, etc.) bis max. 30.000 Euro.

Insgesamt werden Pakete mit einem Gesamtwert von bis zu 1,7 Mio. Euro angeboten. Falls dieser Wert vor dem 17.03.2025 erreicht wird, wird die Anmeldung vorzeitig beendet. Darüber hinaus kann KWG den Anmeldezeitraum jederzeit auch ohne Angabe von Gründen vorzeitig beenden. Die Reihung der Anmeldungen erfolgt nach dem Zeitpunkt des Einlangens der Anmeldung bei KWG, wobei KWG Genossenschaftsmitglieder vorgereiht werden.

Wenn der für diese Bürgerbeteiligung vorgesehene Maximalwert in Höhe von 1,7 Mio. Euro nicht erreicht wird, werden wir entweder den vorgesehenen Netzausbau für 2025 reduzieren bzw. soweit möglich die Differenz aus dem Cashflow finanzieren.

Die angegebene Rendite drückt aus, dass Sie einen im Vergleich zu Ihrem Teilnahmebetrag höheren Gutscheinwert erhalten. Beispiel: Bei einem Teilnahmebetrag iHv 3.000 Euro erhalten Sie fünfmal Gutscheine im Wert von je 660 Euro, in Summe 3.300 Euro. Dies ergibt eine Differenz von 300 Euro in 5 Jahren (10% Ihres Teilnahmebetrags) bzw. 60 Euro pro Jahr. Diese 60 Euro ergeben in jedem Jahr der Laufzeit einen anderen Anteil am offenen Restbetrag (zwischen 2% im ersten Jahr bis 10% im letzten Jahr). Die angegebene durchschnittliche Rendite ist das arithmetische Mittel der jährlichen Anteile.

Sie können auswählen, ob Sie Gutscheine von KWG oder „Zehner“-Einkaufsgutscheine (einlösbar u.a. in VARENA, MAX.CENTER, etc.) erhalten möchten. Die einmal getroffene Auswahl bleibt in den Folgejahren gleich.

Wenn Sie KWG Gutscheine wählen, nehmen Sie automatisch am Bürgerbeteiligungs-Gewinnspiel und damit an der Verlosung folgender Preise teil:

Die Verlosung der Preise findet nach dem Ende der Anmeldefrist statt.  Die Gewinnerinnen bzw. Gewinner des Gewinnspiels werden bis 31.03.2025 persönlich verständigt.

Wenn Sie KWG Gutscheine wählen, nehmen Sie an der Verlosung folgender Preise teil:

Die Verlosung der Preise findet nach dem Ende der Anmeldefrist statt.  Die Gewinnerinnen bzw. Gewinner des Gewinnspiels werden bis 31.03.2025 persönlich verständigt.

Die Verlosung der Preise findet nach dem Ende der Anmeldefrist statt.  Die Gewinnerinnen bzw. Gewinner des Gewinnspiels werden bis 31.03.2025 persönlich verständigt.

KWG Gutscheine gelten für alle Produkte und Dienstleistungen von KWG (u.a. Strom, Internet, Telefon, TV, E-Ladestation, PV-Anlagen, Honig). KWG Gutscheine können im KWG Kundencenter oder unter https://www.kwg.at/gutschein-einloesen/ eingelöst werden.

Zehner“-Einkaufsgutscheine sind aktuell einlösbar in der VARENA Vöcklabruck, außerdem im MAX.CENTER Wels, WEBERZEILE Ried, EUROPARK Salzburg, FORUM 1 Salzburg, MURPARK Graz, uvm. Nähere Informationen auch unter www.derzehner.at. KWG übernimmt keine Gewähr für aktuelle und zukünftige Einlösungsmöglichkeiten.

Die Anmeldefrist endete am 17.03.2025. Alle angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die den Betrag vollständig einbezahlt haben, erhalten bis 31.03.2025 eine Bestätigung.

Der gewählte Teilnahmebetrag muss bis 7 Tage nach der Anmeldung auf dem KWG Konto einlangen. Die Bankverbindung lautet: Raiffeisenbank Region Schwanenstadt, IBAN: AT60 3463 0000 0400 0295, Verwendungszweck „Zukunftsnetz25“ + Name. Wird der Teilnahmebetrag nicht rechtzeitig überwiesen, verfällt die Anmeldung.

Nach dem Abschließen der Anmeldung kann aus technischen Gründen keine automatische Bestätigung oder Zusammenfassung versendet werden. Sofern der Teilnahmebetrag fristgerecht geleistet wurde, erhalten Sie die Bestätigung nach dem Ende des Anmeldezeitraums, spätestens am 31.03.2025.
Falls kein Vertrag zustande kommt, erhalten Sie bis spätestens 31.03.2025 eine Rückmeldung und allenfalls bezahlte Beträge werden binnen 14 Tagen rückerstattet.

Die Gutscheine werden jährlich im Februar ausgegeben, erstmals im Februar 2026 und letztmals im Februar 2030. KWG Gutscheine werden als Code ausgegeben oder auf Wunsch automatisch eingelöst. Regionale Einkaufsgutscheine müssen im KWG Kundencenter abgeholt werden, können jedoch in Ausnahmefällen auf eigenes Risiko der Käuferin bzw. des Käufers postalisch zugeschickt werden (Versand nur innerhalb Österreichs).

KWG Gutscheine haben eine Gültigkeit von 30 Jahren ab Ausstellungsdatum. Die Gültigkeit der „Zehner“-Einkaufsgutscheine ist vom Aussteller der Gutscheine festgelegt.

Die Gutscheine sind nicht personenbezogen und können weitergegeben werden.

Nein, in diesem Bürgerbeteiligungsmodell kaufen Sie – rechtlich gesehen – Gutscheine. Einkommens- oder Ertragssteuern fallen daher keine an.

Der Erwerb von Gutscheinen beinhaltet ein gewisses Risiko. Im schlimmsten Fall kann es dazu kommen, dass der vorab hingegebene Kaufpreis teilweise oder zur Gänze verloren ist, insbesondere dann, wenn über das Vermögen des Gutscheinausstellers das Insolvenzverfahren eröffnet wird.

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