
Sie können uns in unserem Kundenportal ein Sepa Lastschriftsmandat erteilen.
Dazu melden Sie sich bitte unter folgendem Link an: webportal.kwg.at
Dieser wird im Normalfall beim Wechsel des Stromanbieters automatisch von Ihrem Netzbetreiber zugesendet. Für Sie ändert sich dadurch jedoch nichts. Sie müssen den Vertrag weder unterzeichnen noch zurücksenden, er gilt automatisch.
Sie können uns in unserem Kundenportal Ihre Bankdaten und Ihren Teilzahlungsbetrag ändern. Dazu melden Sie sich bitte unter folgendem Link an: webportal@kwg.at
Wenn auf Ihrem oder einem öffentlichen Grundstück Bäume oder Sträucher nahe an unsere Stromleitungen wachsen, geben Sie uns bitte Bescheid. Wir werden diese Bereiche kostenlos freischneiden.
KWG Kundencenter: +43 7673 6996, kwg@kwg.at
Sie können diese Umstellung in unserem Kundenportal vornehmen. Dazu melden Sie sich bitte unter folgendem Link an: webportal@kwg.at
Ja! Wir freuen uns, wenn wir Besuchern die nachhaltige Stromerzeugung aus Wasserkraft näherbringen können. Eine Führung dauert ca. 1,5 – 2 Stunden, ist kostenlos und am Ende laden wir gerne zu einer kurzen Jause ein. Führungen bieten wir grundsätzlich nur für Gruppen an (Vereine, Schulen, Ortsparteien, etc.). Es gibt keine fixen Besuchszeiten, bitte senden Sie uns daher unter kwg@kwg.at eine Anfrage, um einen Termin zu vereinbaren.
Unterbrechbare Lieferung bedeutet, dass der Netzbetreiber berechtigt ist, die Nutzung des Netzes zu unterbrechen. Meistens sind Wärmepumpen auf diese Art an das Stromnetz angeschlossen, da eine Unterbrechung der Stromversorgung bei diesen Geräten im Allgemeinen unproblematisch ist und die Kunden dafür auch einen Netzkostenvorteil haben. Die aktuelle Sperrzeit der „Unterbrechbaren Lieferung“ im Stromnetz von KWG ist derzeit täglich zwischen 08:00-09:00 Uhr und 18:00-19:00 Uhr.
Um Ihren KWG Stromgutschein einzulösen, füllen Sie einfach das Gutschein-Formular aus.
Der Gutschein wird Ihnen dann auf Ihrer nächsten Abrechnung gut geschrieben.
Gerne können Sie einen KWG Geschenkgutschein über unser Online-Formular bestellen oder diesen direkt im KWG Kundencenter abholen.
Wenn Ihr Zähler für die Auslesung der Viertelstundenwerte des Stromverbrauchs konfiguriert ist, profitieren Sie von 1. April bis 30. September 2026 von einem reduzierten Netznutzungsentgelt: Mit dem Sommer-Nieder-Arbeitspreis (SNAP) ist das Netznutzungsentgelt in der Zeit von 10 bis 16 Uhr um 20% reduziert. Eine Anmeldung zu diesem vergünstigten Netztarif ist nicht erforderlich.
Die Umstellung aller Stromzähler auf Auslesung von Viertelstundenwerten des Stromverbrauchs im KWG Stromnetz erfolgt bis Anfang 2027. Eine frühere Umstellung ist jederzeit im KWG Kundenportal möglich.