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Baustrom und Netzanschluss

Sie benötigen einen Stromanschluss in unserem Netzgebiet oder wollen eine
Photovoltaikanlage errichten? Stellen Sie hier Ihren Antrag auf Netzanschluss und erhalten Sie weitere Informationen. 

1. Antrag auf Netzanschluss 
Der „Antrag auf Netzanschluss“ setzt sich aus dem „Netzzutritt“ und dem „Netzzugang“ zusammen.
– Netzzutritt: die erstmalige Herstellung oder die Erhöhung der Anschlussleistung eines bestehenden Netzanschlusses
– Netzzugang: die Nutzung eines Netzsystems (wird ein bereits vorhandener Netzzutritt übernommen, z. B. bei einem Mieterinnen- oder Mieterwechsel, muss nur das Feld „Netzzugang“ angekreuzt werden)

Übermitteln Sie bitte den Antrag vollständig ausgefüllt (inkl. Lageplan) an KWG. Wir werden uns daraufhin umgehend bei Ihnen melden, um die eventuell erforderlichen baulichen Maßnahmen zu besprechen.

2. Offert/Angebot
In der Folge erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen nach Einlangen des Antrags auf Netzanschluss ein Offert. Es können noch etwaige Fragen geklärt und Missverständnisse beseitigt werden. Bei Zustimmung ist das Formblatt unterschrieben an KWG zurückzusenden. Anschließend kann KWG mit der Durchführung der erforderlichen baulichen Maßnahmen beginnen.

3. Inbetriebnahme
Nach einem erfolgreichen Antrag auf Netzanschluss steht der Inbetriebnahme (Vertragsunterzeichnung für die Netznutzung, Zählermontage) hiermit nichts mehr im Wege.
Für eine kurzfristige Terminvereinbarung bitten wir Sie, uns rechtzeitig zu kontaktieren und uns die Fertigstellungsmeldung (Ausführungsantrag) eines konzessionierten Elektroinstallationsunternehmens zu übermitteln.

Bei Unklarheiten und sonstigen Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung, per E-Mail an kwg@kwg.at oder per Telefon unter +43 7673 6996.

    Antrag auf Netzanschluss

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    Zum Zeitpunkt der Errichtung der definitiven Anschlussanlage durch den Netzbetreiber, ist das Netzzutrittsentgeld zuzüglich allfälliger Mehrkosten für eine stufenweise Anschlusserrichtung und das Netzbereitstellungsentelt zu bezahlen. Bei Inbetriebnahme einer Neuanlage wird eine Fertigstellungsmeldung eines konzessionierten Befugten beigelegt. Bauprovisorien sind aus Gründen der Netzsicherheit auf maximal fünf Jahre begrenzt.

    Wie geht es weiter? Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden, um die eventuellen baulichen Maßnahmen zu besprechen. Danach erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen nach Einlangen Ihres Antrags ein Angebot für den Netzanschluss, welches Sie bitte an uns unterzeichnet zurücksenden. Anschließend kann KWG mit der Durchführung der erforderlichen baulichen Maßnahmen beginnen. Danach erfolgt die Inbetriebnahme mit der Unterzeichnung des Netznutzungsvertrages und der Zählermontage. Für eine kurzfristige Terminvereinbarung bitten wir Sie, uns rechtzeitig zu kontaktieren und uns die Fertigstellungsmeldung eines konzessionierten Elektroinstallationsunternehmens zu übermitteln.

    IHRE NACHRICHT

    Nähere Hinweise zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung

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    Die Kosten für einen Stromanschluss bestehen aus einem Netzzutrittsentgelt und einem Netzbereitstellungsentgelt.

    Das Netzzutrittsentgelt für einen Haushaltsstromanschluss wird in der Regel über eine Pauschale abgerechnet. Diese finden Sie im untenstehenden „Preisblatt sonstige Nebenleistungen des Netzbetreibers“ als „Pauschaliertes Netzzutrittsentgelt – Netzebene 7“. Die Kosten für den Netzanschluss sind u.a. von der geografischen Lage des betreffenden Anschlusses bzw. der beantragten Leistung abhängig. Es können daher im Einzelfall bei Haushaltsstromanschlüssen bzw. generell bei Gewerbestromanschlüssen auch deutlich höhere Kosten anfallen. Nachdem Sie uns Ihren Antrag auf Netzanschluss zukommen haben lassen, werden Sie innerhalb von 14 Tagen ein Angebot von uns erhalten. Wenn Sie diesem zustimmen, beginnt KWG mit der Umsetzung des Netzanschlusses. Die Verrechnung erfolgt mit der Antragstellerin / dem Antragsteller des Netzanschlusses.

    Das Netzbereitstellungsentgelt ist abhängig von der benötigten Leistung. Für einen normalen Haushaltsstromanschluss finden Sie dies im „Preisblatt – Netzbereitstellungsentgelt“ in der Position „Sicherung 3 x 25A (4 kW)“. Je nach tatsächlich benötigter bzw. verwendeter Leistung kann aber auch ein höheres Netzbereitstellungsentgelt anfallen.

    Die Ausführungsbestimmungen für Elektroinstallationsunternehmen finden Sie hier.

    Wenn auf Ihrem oder einem öffentlichen Grundstück Bäume oder Sträucher in der Nähe unserer Stromleitungen wachsen, geben Sie uns bitte Bescheid.

    Wir werden diese Bereiche kostenlos freischneiden.

    KWG Kundencenter: +43 7673 6996 , kwg@kwg.at

    Ja, Ladestationen (auch Wallboxen) sind bei Errichtung grundsätzlich an den zuständigen Netzbetreiber zu melden. Verwenden Sie dazu bitte unser Formular „Ausführungsantrag“. (Ladekabel mit Adapter (kleiner 5kW), welche meist im Lieferumfang bei E-Autos enthalten sind, sind nicht meldepflichtig)

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