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Digitale Zähler –

Smart Meter

Derzeit werden in ganz Österreich die analogen Stromzähler durch digitale Zähler, sogenannte Smart Meter, ersetzt. Diese können die Daten bezüglich des Stromverbrauchs direkt zum Netzbetreiber senden. Die Umstellung soll in Österreich bis 2022 abgeschlossen sein. Wir sind beim Zählertausch ganz vorne dabei und einer der ersten Stromnetzbetreiber in Österreich, der diesen mit Oktober 2019 abgeschlossen hat. In knapp zwei Jahren haben wir beinahe 6.000 Zähler ersetzt.

Die Digitalisierung schreitet in allen Lebensbereichen und damit auch im Stromnetz voran. Unsere Kundinnen und Kunden haben mit den neuen Zählern die Möglichkeit, den eigenen Stromverbrauch besser kennenzulernen. Das jährliche Ablesen des Zählerstandes entfällt, da die Daten von den Zählern per Funk automatisch übertragen werden. Ein weiterer Vorteil ist die raschere Identifikation von Problemen bei der Stromversorgung.

Smart Meter sind elektronische Zähler, die den Energieverbrauch messen, über eine Kommunikationsanbindung verfügen und täglich den Verbrauchswert zum Netzbetreiber (KWG) senden.

Auf ausdrücklichen Wunsch der Kundinnen und Kunden können Messwerte in 15-Minuten-Intervallen einmal täglich übertragen werden.

Smart Meter verfügen über eine Reihe neuer Funktionen auf Basis der geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen:

  • Fernablesung durch KWG
  • Anzeige der gespeicherten Verbrauchswerte am Smart-Meter-Display
  • Ein- und Abschaltung aus der Ferne
  • Kundenschnittstelle

Unter https://www.kwg.at/webportal steht Ihnen eine komfortable Übersicht über Ihren aktuellen Stromverbrauch, sowie auch über den Strom den Sie in der Vergangenheit verbraucht haben, zur Verfügung. Diese Informationen sollen Sie dabei unterstützen, Ihren eigenen Stromverbrauch im Zeitverlauf besser kennen zu lernen und diesen damit zu optimieren bzw. zu reduzieren.

Für die Registrierung benötigen Sie Ihre Vertragsnummer und Ihre Anlagennummer, welche auf der Stromrechnung rechts oben angeführt sind. Am Ende der Registrierung bekommen Sie ein Passwort per E-Mail zugesandt, mit dem Sie sich in das Webportal einloggen können.

Ihre einsehbaren Informationen im KWG Webportal:

– Jahresverbrauch

– Tagesverbrauch

– Viertelstundenverbrauch (gesonderte Zustimmung hier erforderlich)

– Energiespartipps

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Zustimmungserklärung Viertelstunden-Verbrauchswerte (Smart Meter Opt-In)

Information

Durch diese Zustimmungserklärung können wir Ihnen viertelstündliche Werte Ihres Stromverbrauchs im KWG Webportal zur Verfügung stellen. Sie können damit Ihren Stromverbrauch zeitnah beobachten und Ihren Stromverbrauch gegebenenfalls optimieren.

Zustimmungserklärung

Mit dieser Erklärung stimmen Sie der täglichen Auslesung und Verwendung von Viertelstundenwerten („Lastprofil“) aus dem Smart Meter ausdrücklich zu. Diese Zustimmungserklärung gilt für sämtliche Zählpunkte des Kunden, die sich im Stromnetzgebiet von KWG befinden. Diese Zustimmungserklärung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen mit E-Mail widerrufen werden.

    PERSÖNLICHE DATEN

    NACHRICHT

    Nähere Hinweise zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung

    *Pflichtfelder

    Der Zähler besitzt sowohl eine europäische Zulassung als auch eine österreichische Zulassung durch das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV). Auf Basis dieser Zulassungen werden alle Zähler geeicht, mit einer Eichplombe versehen und erfüllen damit die geforderte Messgenauigkeit. Erst dann dürfen sie in Kundenanlagen eingesetzt werden.

    Elektronische Stromzähler besitzen in Österreich eine zehnjährige Eichfrist (Novelle Maß- und Eichgesetz 2017). Der Zähler verliert somit nach zehn Jahren Verwendung seine Eichgültigkeit und muss getauscht werden. Diese Zähler können auch nachgeeicht und für weitere zehn Jahre eingesetzt werden. Alternativ dazu besteht auch die gesetzliche Möglichkeit der sogenannten dynamischen Eichfristenverlängerung: Zähler werden zu Gruppen zusammengefasst. Vor Ablauf der Eichgültigkeit wird eine Stichprobe aus der Gruppe gezogen. Bestehen die Zähler der Stichprobe diese Eichprüfung, können alle Zähler dieser Gruppe für weitere fünf Jahre eingesetzt bleiben.

    Es werden täglich nur jene Daten übertragen, welche für die Abrechnung und Verbrauchsinformation der Kundenanlage erforderlich sind. Grundsätzlich sind dies Tageszählerstände.

    Nur bei vertraglicher Verpflichtung, wie beispielsweise einem Mehrfachtarif oder ausdrücklicher Zustimmung der Kundin / des Kunden, werden zusätzlich einmal täglich die 15 Minuten Verbrauchswerte gesammelt übertragen.

    Entsprechend der rechtlichen Grundlagen werden die Verbrauchsdaten täglich ausgelesen und der Kundin / dem Kunden am Folgetag im Web-Portal von KWG individuell zur Verfügung gestellt.

    Einmal pro Monat werden diese Daten dem betreffenden Energielieferanten für die Abrechnung und die Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Stromkosten- und Verbrauchsinformation übermittelt. Je nach Tarif und Kundenwunsch sind dies 15 Minuten Verbrauchswerte oder Tagesverbrauchswerte.

    KWG darf Daten nur im Falle einer gesetzlichen Verpflichtung oder einer ausdrücklichen Zustimmung der Kundin / des Kunden auslesen und verarbeiten. Zugriff auf diese Daten hat nur die Kundin / der Kunde selbst über das Web-Portal. Eine Weitergabe der Daten durch KWG erfolgt – wie bisher– ausschließlich an den jeweiligen Energielieferanten auf Basis der gesetzlichen Vorgaben für die Verrechnung bzw. die Stromkosteninformation. Die Kundin / der Kunde entscheidet selbst, wem er darüber hinaus diese Daten zur Verfügung stellen bzw. weitergeben möchte.

    Smart Meter sind mit einer Anzeige ausgestattet, welche standardmäßig zumindest den aktuellen Zählerstand anzeigt. Auf das ausdrückliche Verlangen der Kundin / des Kunden hin ist es möglich, in der Vergangenheit (bis zu 60 Tage) zurückliegende Zählerstände anzuzeigen. Diese Funktion ist bei einem Wohnungswechsel daher erst nach 60 Tagen verfügbar; somit kann keine Kundin / kein Kunde die Verbrauchsdaten des Vormieters abrufen.

    Kundinnen und Kunden können auch bei dieser neuen Zählertechnologie – wie bisher – auf den Schutz ihrer Verbrauchsdaten vertrauen.

    In den laufenden Entwicklungen des Smart Metering Systems werden alle Aspekte, die den Datenschutz und die Datensicherheit betreffen, mit berücksichtigt und hierfür erforderliche Maßnahmen umgesetzt. Bei der Branchenvertretung Österreichs Energie wurde von den österreichischen Netzbetreibern in Zusammenarbeit mit IKT-Sicherheitsexperten ein umfassendes Papier erarbeitet und abgestimmt, welches die Grundlage für die Errichtung und den Betrieb von Smart Metering in Österreich darstellt.

    Die Erhebung von Messdaten durch einen Smart Meter unterliegt, wie jede andere Datenanwendung, den Rechtsvorschriften des Datenschutzgesetzes. Die Einhaltung wird durch KWG gewährleistet.

    Auch KWG selbst darf die Verbrauchsdaten nur für die gesetzlich definierten Zwecke (beispielsweise die Abrechnung) heranziehen.

    Um das verwendete Fernsehprogramm erkennen zu können, wäre eine sekundengenaue Ablesung nötig. In Österreich werden die Daten aber nur alle 15 Minuten ausgelesen. (Selbst diese Viertelstunden-Werte dürfen nur mit ausdrücklichem Einverständnis der jeweiligen Konsumentin / des jeweiligen Konsumenten ausgelesen und beim Netzbetreiber gespeichert werden.) Mit diesen Daten lässt sich kein Fernsehverhalten nachweisen.
    In der Industrie sind im Übrigen seit Jahren problemlos Lastprofilzähler im Einsatz, die Viertelstunden-Werte messen können.

    Smart Meter senden ihre Daten über interne Funkmodule an unser System. Die durchschnittliche Sendezeit beträgt zwei Minuten pro Tag. Die elektromagnetische Zusatzbelastung bei einer solchen Übertragung entspricht in etwa einer zusätzlich gesendeten SMS pro Tag und ist daher äußerst gering.


    Laut dem deutschen Bundesamt für Strahlenschutz sind Smart Meter mit Funkübertragung gesundheitlich unbedenklich. Die Strahlenbelastung durch die Geräte liegt weit unter den Grenzwerten. Anders als beim Mobilfunk besteht beim Betrieb drahtloser Smart Meter kein Körperkontakt zu Personen. Während das Handy beim Telefonieren an den Kopf gehalten bzw. unterwegs in der Hosentasche am Körper getragen wird, befindet sich der Smart Meter in einem Kasten o.ä. und beim Betrieb nicht in Körperkontakt mit einer Person. Zudem werden die Zähler nicht dauernd ausgelesen und Funkverbindungen deshalb nur zeitweise aufgebaut.
    Nach aktuellem Wissensstand können negative Auswirkungen auf Hilfsgeräte, wie beispielsweise Herzschrittmacher, mit hoher Sicherheit ausgeschlossen werden. Die Gesundheit wird durch den Betrieb der Geräte nicht gefährdet.

    Smart Meter mit Funkübertragung, wie sie von KWG eingesetzt werden, verursachen keine Störungen an anderen elektronischen Geräten.