Die Bundesregierung hat beschlossen, einen einmaligen Energiekostenausgleich in Höhe von € 150,– zu gewähren. Jedem Haushalt, der in Österreich einen Hauptwohnsitz hat, wird von der Bundesregierung automatisiert ein Gutschein zugeschickt.
Um den Gutschein einzulösen, ergänzen bzw. überprüfen Sie bitte die Felder auf Ihrem Gutschein:
Tipp: Die Zählpunktnummer ist eine eindeutige 33-stellige Nummer, welche in der Regel mit den Buchstaben „AT“ beginnt. Sie finden diese Bezeichnung auf Ihrem Stromliefervertrag oder Ihrer Stromrechnung.
Sie dürfen diesen Gutschein einlösen, wenn
Um den Gutschein einzulösen, ergänzen bzw. überprüfen Sie bitte die Felder auf Ihrem Gutschein:
Wenn Sie geprüft haben, dass Sie begünstigt sind, senden Sie den Gutschein elektronisch mittels persönlichem QR-Code, der sich rechts oben auf Ihrem Gutscheinschreiben befindet, oder postalisch mittels einem beiliegenden Rücksendekuvert an das Bundesrechenzentrum zurück. Rücksendungen nach dem 31. Oktober 2022 werden ausnahmslos nicht mehr berücksichtigt. Der Gutschein wird nach erfolgter Überprüfung durch das Bundesrechenzentrum automatisch an den Stromlieferanten übermittelt, die 150 Euro werden Ihnen ab Juni 2022 bei Ihrer Jahres- oder Schlussabrechnung gutgeschrieben.
Die direkte Abgabe des Gutscheins bei Ihrem Stromlieferanten ist nicht möglich. Elektronisch und rasch können Sie die Rücksendung Ihres Gutscheins abwickeln unter: oesterreich.gv.at/energiekostenausgleich
Wichtig!
Nähere Informationen sowie weitere Fragen und Antworten werden Ihnen demnächst auf oesterreich.gv.at/energiekostenausgleich zur Verfügung stehen. Darüber hinaus wird mit Ende April eine Energiekostenausgleich-Hotline eingerichtet.
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