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Bürgerbeteiligung 100 Jahre - 100 Dächer

 

Seit 100 Jahren produzieren wir als Genossenschaft sauberen Strom in der Region. Bürgerbeteiligung und Stromerzeugung sind Teil der DNA von KWG. Wir haben den Ausbau der nachhaltigen Energieversorgung und die Förderung der regionalen Wirtschaft kombiniert und so eine attraktive Beteiligungsmöglichekeit geschaffen. Die Finanzierung der PV-Anlagen aus unserem Programm „100 Jahre – 100 Dächer“ erfolgt über ein Bürgerbeteiligungsmodell, das grundsätzlich jeder und jedem offen steht und eine attraktive Rückzahlung bietet.  

Der maximale Teilnahmebetrag bei „100 Jahre – 100 Dächer“ je natürlicher Person ist mit 5.000 Euro begrenzt. Jursitische Personen (Unternehmen, Vereine, Gemeinden, etc.) können sich bis max. 20.000 Euro beteiligen.


Gutscheine zur Auswahl:

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Fragen und Antworten zur Bürgerbeteiligung

Das Geld wird zur Errichtung von PV-Anlagen in der Region verwendet.

Es können sich alle juristischen und natürlichen Einzelpersonen über 18 Jahren beteiligen, auch dann, wenn Sie kein KWG Kunde sind. Gerne machen wir aber Interessenten ein Angebot für eine nachhaltige und günstige Stromversorgung durch KWG. Die Zufriedenheit unserer Kunden (99,35%) und die Weiterempfehlungsrate (98,81%) sprechen für sich.

Sie können sich zunächst auf unserer Website für die Bürgerbeteiligung anmelden. Die Beteiligung selbst erfolgt, indem Sie Gutscheine im Vorverkauf erwerben. Wegen der Vorauszahlung und der verzögerten Einlösbarkeit erhalten Sie dabei einen Stammkundenrabatt (entspricht einer jährlichen Rückzahlung wie bei den Paketen angegeben).

Sie können sich bis spätestens 19.11.2020, 12:00 Uhr anmelden.

Die Anmeldung für die Bürgerbeteiligung endet am 19.11.2020 um 12:00 Uhr. Sie erhalten von uns bis zum 01.12.2020 Bescheid, ob Sie sich tatsächlich beteiligen können. Danach muss der Beteiligungsbetrag spätestens 7 Tage nach Erhalt der Bestätigung über die Beteiligungsmöglichkeit auf dem KWG Konto einlangen.

Wir haben zum Start der Kampagne vorgesehen, dass wir PV-Anlagen in der Höhe von mindestens 400 kWp errichten möchten. Daher haben wir einen Mindestbetrag von 400.000 Euro festgelegt, den wir erreichen möchten. Je mehr geeignete Dachflächen wir zur Verfügung gestellt bekommen, desto höher wird die mögliche Gesamtsumme für die Bürgerbeteiligung. Diese legen wir nach dem Ende der Anmeldefrist (19.11.2020, 12:00) fest. Die Reihung der Beteiligungsmöglichkeit erfolgt grundsätzlich nach „first come, first serve“. KWG Premiumkunden und bereits vorangemeldete Kunden aus vorherigen Bürgerbeteiligungen werden vorgereiht.

Sie können sich mit einem Mindestbetrag von 500 EUR beteiligen. Der maximale Teilnahmebetrag je natürlicher Person ist mit 5.000 Euro begrenzt. Juristische Personen (Unternehmen, Vereine, Gemeinden, etc.) können sich bis max. 20.000 Euro beteiligen.

Sie können Gutscheine von KWG oder von Einkaufsmöglichkeiten in der Region auswählen. Sie können bereits bei der Anmeldung für die Bürgerbeteiligung angeben, welche Gutscheine Sie haben möchten. Die einmal getroffene Auswahl bleibt in den Folgejahren gleich.

Mit diesen Gutscheinen möchten wir insbesondere auch die regionale Wirtschaft unterstützen. Es stehen nur die genannten Gutscheine zur Auswahl.

Die Ausgabe der Gutscheine erfolgt jährlich bis 30. November.

Erste Ausgabe: Ende November 2021; Letzte Ausgabe: Ende November 2025

 

Nein, in diesem Bürgerbeteiligungsmodell kaufen Sie – rechtlich gesehen – Gutscheine. Einkommens- oder Ertragssteuern fallen daher keine an.

Die KWG Gutscheine können im KWG Kundencenter oder unter www.kwg.at eingelöst werden und gelten für alle Produkte und Dienstleistungen von KWG. Die regionalen Einkaufsgutscheine können sie bei den jeweiligen Einkaufsmöglichkeiten einlösen. Diese haben wir in der Anmeldung zur Bürgerbeteiligung zusammengefasst.

 

Die Gutscheine sind nicht personenbezogen und können weitergegeben oder verschenkt werden.

KWG Gutscheine haben eine Gültigkeit von 30 Jahren ab Ausstellungsdatum. Die Gültigkeit der regionalen Einkaufsgutscheine ist von den Ausstellern der Gutscheine festgelegt.

In diesem Fall kommt kein Vertrag zustande. Eventuell überwiesene Beträge werden zurückerstattet.

KWG ist ein seit 100 Jahren tätiges Unternehmen, welches finanziell und personell stabil aufgestellt ist. Der Erwerb von Gutscheinen beinhaltet aber immer ein gewisses Risiko. Im schlimmsten Fall kann es dazu kommen, dass der vorab hingegebene Kaufpreis teilweise oder zur Gänze verloren ist, dies insbesondere dann, wenn über das Vermögen der Genossenschaft das Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Dies wird die letzte Möglichkeit für eine Bürgerbeteiligung in diesem Jahr sein. Im Jahr 2021 sind aber weitere Möglichkeiten geplant.

Downloads zur Bürgerbeteiligung