Eine Lieferung von PV-Strom an KWG im Tarif „PV Einfach“ ist ausschließlich für bestehende KWG Energiekundinnen und -kunden (bestehender, nicht gekündigter Energieliefervertrag für die Lieferung von elektrischer Energie von KWG an die Kundenanlage vor dem 01.01.2025), sowie für Neuanmeldungen im KWG Stromnetz (neuer Netzvertrag durch Einzug oder Umzug) möglich. Weiters ist eine Kombination mit dem Strombezugstarif „Strom Einfach“ erforderlich.
Eine Lieferung von PV-Strom an KWG im Tarif „PV Börse“ ist immer möglich.