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Ökostrom für
die Region

KWG ist ein regionaler Ökostrom-Anbieter, der schwerpunktmäßig Kundinnen und Kunden innerhalb des KWG Regionalgebiets versorgt bzw. den Überschuss der kundeneigenen PV-Anlagen übernimmt. Wir zeichnen uns durch ökologische Nachhaltigkeit, Kundenorientierung und Transparenz, sowie soziale Verantwortung aus. 

Das KWG Regionalgebiet besteht aus folgenden oberösterreichischen Gemeinden: Aichkirchen, Attnang-Puchheim, Atzbach, Bachmanning, Desselbrunn, Edt bei Lambach, Lambach, Manning, Neukirchen bei Lambach, Niederthalheim, Oberndorf bei Schwanenstadt, Offenhausen, Ottnang am Hausruck, Pennewang, Pilsbach, Pitzenberg, Pühret, Redlham, Regau, Rüstorf, Rutzenham, Schlatt, Schwanenstadt, Stadl-Paura, Timelkam, Ungenach, Vöcklabruck und Wolfsegg am Hausruck. 

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Meine freundlichen Stromtarife

Meine PV-Lieferung

PV Einfach


Vergütung 

 2025: 0,080 Euro/kWh
2026: Standardzeit: Alle Stunden außerhalb der Netzentlastungszeit: 0,080 Euro/kWh
Netzentlastungszeit: April bis September, täglich 11.00 – 14.00 Uhr: 0,010 Euro/kWh

 


Voraussetzungen

Bis 15.000 kWh Jahresliefermenge, 

Strombezug zum 01.01.2026 oder Neuanmeldung im KWG Stromnetz, Kombination mit Strombezugstarif „Strom Einfach“

 

Hinweise zu Rechnung und Zahlung:

  • Sie erhalten Ihre Rechnung per E-Mail. Eine Zusendung per Post ist möglich.
  • Wir überweisen Ihnen Ihre Vergütung.

Weitere Informationen finden Sie auf unserem Tarifblatt 2025 bzw. Tarifblatt 2026.

PV Börse


Vergütung

Referenzmarktwert*
minus Abschlag 0,015 Euro/kWh




 

Den monatlichen Referenzmarktwert finden Sie unter: 

https://www.e-control.at/referenzmarktwert (Referenzmarktwert gemäß § 13 Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz für Photovoltaikanlagen). Beispiel: Referenz 01/2024 = 0,0803 Euro/kWh, Abschlag = 0,015 Euro/kWh: Vergütung = 0,0653 Euro/kWh.

Hinweise zu Rechnung und Zahlung:

  • Sie erhalten Ihre monatliche Rechnung per E-Mail.
  • Wir überweisen Ihnen Ihre Vergütung monatlich.


Weitere Informationen finden Sie auf unserem Tarifblatt.

Eine Lieferung von PV-Strom an KWG im Tarif „PV Einfach“ ist ausschließlich für bestehende KWG Energiekundinnen und -kunden (bestehender, nicht gekündigter Energieliefervertrag für die Lieferung von elektrischer Energie von KWG an die Kundenanlage vor dem 01.01.2026), sowie für Neuanmeldungen im KWG Stromnetz (neuer Netzvertrag durch Einzug oder Umzug) möglich. Weiters ist eine Kombination mit dem Strombezugstarif „Strom Einfach“ erforderlich.
Eine Lieferung von PV-Strom an KWG im Tarif „PV Börse“ ist immer möglich. 

Für über 15.000 kWh hinausgehende Mengen ist im Tarif „PV Einfach“ keine Vergütung vorgesehen. 

Der Wert von Strom hängt stark vom Angebot ab. In den Mittagsstunden von April bis September erzeugen viele PVAnlagen
gleichzeitig Strom – oft mehr, als im Moment genutzt werden kann. Das belastet das Stromnetz und führt zu
niedrigen oder sogar negativen Marktpreisen. Zu allen anderen Zeiten ist das Stromnetz nicht so stark belastet und Ihr
eingespeister Strom kann besser genutzt und höher vergütet werden.

Mit unserem Vergütungsmodell möchten wir systemdienliches Verhalten belohnen. Wenn Sie in der
Netzentlastungszeit Ihren eigenen Strom selbst verbrauchen, sparen Sie die Stromkosten, die Sie sonst für den
Strombezug bezahlen müssten – das sind bis zu 30 Cent/kWh. Wenn Sie außerhalb dieser Zeit einspeisen, erhalten Sie
eine attraktive Vergütung von 8 Cent/kWh.

  • Eigenverbrauch erhöhen: Nutzen Sie Ihren PV-Strom in der Netzentlastungszeit möglichst selbst.
  • Batteriespeicher einsetzen: Laden Sie in dieser Zeit Ihren Speicher und verwenden Sie den Strom später.

Nur in etwa 6 % der Stunden des Jahres ist die Vergütung niedriger. Wenn Sie Ihren Strom in dieser Zeit selbst
verbrauchen oder speichern, können Sie die Stromkosten senken, die Sie sonst für den Strombezug bezahlen müssten.

Nur in etwa 6 % der Stunden des Jahres ist die Vergütung niedriger. Wenn Sie Ihren Strom in dieser Zeit selbst
verbrauchen oder speichern, können Sie die Stromkosten sparen, die Sie sonst für den Strombezug bezahlen müssten.

Für die Abrechnung benötigen wir Ihre Zustimmung zur Auslesung viertelstündlicher Werte von Ihrem Stromzähler
(Smart Meter Opt-In). Diese Zustimmung erteilen Sie gleichzeitig mit Ihrer Zustimmung zur
Vertragsverlängerung. Falls Sie keine viertelstündliche Auslesung von Zählerwerten möchten, können Sie
als Alternative unseren Tarif „PV Börse“ nutzen. Unser Kundencenter informiert Sie dazu gerne.

Strompreise & Lieferbedingungen