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Die KWG Sonnenhilfe

 

Spenden Sie Ihren überschüssigen Strom an bedürftige KWG Kundinnen und Kunden.
 
Die KWG Sonnenhilfe ist ein Sonderfonds, aus dem bedürftigen Kundinnen und Kunden eine begrenzte Menge an gefördertem Strom zur Verfügung gestellt wird. KWG und unsere Kundinnen und Kunden
können damit einen solidarischen Beitrag für bedürftige Kundinnen und Kunden in der Region leisten.
PV-Anlagen 100 Jahre - 100 Dächer

So funktioniert es:

Leistungen aus der Sonnenhilfe erfolgen an bedürftige KWG Kundinnen und Kunden, insbesondere bei
akuten Zahlungsschwierigkeiten nach Einzelfallprüfung durch kompetente gemeinnützige
Organisationen bzw. Vereine (z.B.: Mosaik, Caritas, Lions). Die endgültige Entscheidung über die Unterstützung erfolgt nach Prüfung durch KWG.

Die KWG Sonnenhilfe wird dotiert aus:
• 1% des jährlichen KWG PV-Stroms 
• Über Spenden des PV-Überschusses unserer Kundinnen und Kunden

Bedürftige KWG Kundinnen und Kunden, insbesondere bei akuten Zahlungsschwierigkeiten nach Einzelfallprüfung durch kompetente gemeinnützige Organisationen bzw. Vereine (z.B.: Mosaik, Caritas, Lions).

Ein Antrag auf Unterstützung aus der KWG Sonnenhilfe kann durch kompetente gemeinnützige Organisationen bzw. Vereine (z.B.: Mosaik, Caritas, Lions) gestellt werden und zwar über unser Online-Formular. Mit der Kundin bzw. dem Kunden muss ein aktiver, nicht gekündigter Energieliefervertrag mit KWG bestehen. Pro KWG Kundin bzw. KWG Kunde ist ein Antrag möglich.

Nach dem Absenden des Antrags wird dieser von uns geprüft. Wenn die Prüfung positiv ausfällt, wird der KWG Kundin bzw. dem KWG Kunden ein Pauschalbetrag in der Höhe von 300 Euro auf das Stromkonto gutgeschrieben. Sowohl die beantragende Hilfsorganisation als auch die Kundin bzw. der Kunde werden darüber informiert. Um die laufenden Zahlungen der monatlichen Teilzahlungsbeträge zu erleichtern, kann der monatliche Teilzahlungsbetrag im KWG Kundencenter oder Online im Kundenportal angepasst werden.

Sie können Ihren PV-Überschuss mit dem KWG Sonnengeschenk an die Sonnenhilfe spenden. Melden Sie sich dazu für das KWG Sonnengeschenk mit dem Online-Formular an und wählen Sie die KWG Sonnenhilfe als Geschenknehmer aus. Es kann die gesamte in einem Abrechnungszeitraum einer PV-Anlage an KWG gelieferte Strommenge verschenkt werden, wobei die für das Sonnengeschenk bzw. die Sonnenhilfe berücksichtige Liefermenge mit 15.000 kWh pro Abrechnungszeitraum begrenzt ist.

Ja, das ist bis 14 Tage vor dem jeweiligen Abrechnungsstichtag möglich. Ist dieser Zeitpunkt vorüber, ist es nicht mehr möglich eine Änderung vorzunehmen.