
Für folgende Änderungen an bestehenden PV-Anlagen ist keine Anmeldung notwendig. Ihr konzessionierter Elektriker muss in diesen Fällen nur die Fertigstellungsmeldung für PV-Anlagen übermitteln:
So läuft die Anmeldung ab
Wichtig: Ihre Anfrage ist verbindlich!
Unverbindliche Netzprüfungen oder telefonische Auskünfte über mögliche Einspeiseleistungen bieten wir nicht an. Erst nach Eingang Ihrer vollständigen Anmeldung können wir die Netzsituation prüfen.
Das kostet der Anschluss der PV-Anlage
Für den Netzzutritt wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ein pauschales Netzzutrittsentgelt verrechnet, wobei PV-Anlagen bis 20 kW, die über einen bestehenden Stromanschluss angeschlossen werden, von diesem zusätzlichen Netzzutrittsentgelt befreit sind:
| Engpassleistung | Netzzutrittsentgelt |
| bis 20 kWp | 10 €/kVA |
| 21–250 kWp | 15 €/kVA |
| 251–1.000 kWp | 35 €/kVA |
| 1.001–20.000 kWp | 50 €/kVA |
| über 20.000 kWp | 70 €/kVA |
So geht es nach der Anmeldung weiter
Den Bezugs- und Einspeisezählpunkt, sowie die Anlagennummer finden Sie auf Ihrer letzten Stromrechnung. Der Zählpunkt besteht aus 33 Stellen und beginnt mit „AT003510″.
Beachten Sie bitte die Technischen Bedingungen und Betriebsanweisung für den Parallelbetrieb von Photovoltaikanlagen mit dem Versorgungsnetz der KWG.
Die Fertigstellungsmeldung ist von einem konzessionierten Elektriker durchzuführen. Sollte Ihr konzessionierter Elektriker erstmalig in unserem Netzgebiet tätig sein, benötigen wir seinen Gewerberegisterauszug (per E-Mail). Anschließend übermitteln wir ihm den Link zum Onlineformular für die Fertigstellungsmeldung.