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Direktnutzung mit Kaufoption

 

Sie haben ein großes Dach und verbrauchen selbst viel Strom?

 

Dieses Variante eignet sich grundsätzlich für Gebäude, in denen viel Strom während des Tages verbraucht wird, sodass zumindest 20% des erzeugten Stroms wieder direkt verbraucht werden. Dabei ist die Ersparnis durch die Photovoltaikanlage normalerweise höher als die Nutzungskosten (PV-Strompreis).

 

 

Im Rahmen unseres Projekts „100 Jahre – 100 Dächer“ errichtet, betreibt und wartet KWG die Photovoltaikanlage. Sie nutzen den von der PV-Anlage erzeugten Strom so weit als möglich direkt im Objekt selbst und bezahlen dafür mindestens 10 Jahre lang einen vergünstigten PV-Strompreis. Der nicht benötigte Überschussstrom (inkl. Herkunftsnachweise) geht an KWG zur regionalen Energieversorgung.

 

Sie bezahlen dazu monatlich einen auf Basis des angenommenen Eigenverbrauchs festgelegten Preis, der dann jährlich nach Ihrem tatsächlichen Ei genverbrauch aufgerollt wird. Änderungen in Ihrem Verbrauchsverhalten werden somit berücksichtigt. Je mehr Strom Sie selbst direkt aus der Photovoltaikanlage verbrauchen, desto wirtschaftlicher ist diese Variante. Nach 10 Jahren können Sie die Anlage zu einem vorab festgelegten Preis erwerben oder die Direktnutzung weiterlaufen lassen.

Grundsätzlich bieten wir im Rahmen dieses Programms vier Anlagengrößen an (25, 50, 75, 100 kWp). In kWp (Kilowatt-Peak) wird die maximale Leistung einer PV-Anlage angegeben. Pro kWp kann man bei guter Ausrichtung ca. 950-1.000 kWh pro Jahr erzeugen.

Anlagengrößen 100 Jahre - 100 Dächer

Konditionen und Beispiele für die Direktnutzung mit Kaufoptio.  In der unten angeführten Tabelle finden Sie einige Beispiele, grundsätzlich werden jedoch alle Projekte individuell kalkuliert.

Alle Preise inkl. 20% Ust.

 

Wenn Sie ein Dach zur Verfügung stellen möchten, können Sie sich hier unverbindlich für die nächste Aktion anmelden.

Fragen und Antworten zur Eignung von Dachflächen für Photovoltaikanlagen

  • Sie sind Eigentümer des Objekts
  • Mindestgröße der Dachfläche ab 150 m² (muss nicht durchgängig sein)
  • Geeignete Dachform (z.B.: Satteldach, Pultdach, Flachdach, Walmdach)
  • Geeignete Dachdeckung (z.B.: Ziegeldach, Betonsteindach, Welleternitdach)
  • Ausrichtung Dachfläche für PV nach Süden, Osten oder Westen (außer Flachdach)
  • Dachbelastbarkeit liegt bei ca. 20 bis 33 kg pro m²
  • Zählerschrank am Stand der Technik (FI – 30 mA, LS …)
  • Freier Zählerplatz vorhanden
Im Rahmen dieses Programms suchen wir Dachflächen in den Bezirken Vöcklabruck, Gmunden und Wels-Land. Jeder Eigentümer eines Objekts kann uns seine Dachfläche zur Verfügung stellen (Gemeinden, Landwirte, Firmen, Wohnbauträger, Private, etc.). Bei mehreren Eigentümern müssen alle zustimmen.

Die Anmeldung von Dächern im Rahmen dieser Aktion erfolgt zunächst ausschließlich über unsere Webseite. Das heißt es ist am besten, wenn Sie Ihr Dach auf jeden Fall anmelden. Wir werden das Dach zunächst auf Basis von Google Maps bzw. DORIS überprüfen (Lage, Ausrichtung, Verschattungen, etc.). Wenn Ihr Dach grundsätzlich geeignet erscheint, dann erfolgt eine Detailprüfung, bei der wir auch vor Ort das Dach und die elektrische Anlage, sowie die Leistungsfähigkeit des Stromanschlusses gemeinsam prüfen. Dazu wird sich ein Mitarbeiter für eine Terminvereinbarung melden.

Wir werden im Laufe der Aktion laufend Dachflächen prüfen. Spätestens mit dem Ende des Anmeldezeitraums erhalten Sie jedenfalls eine Rückmeldung. Eine Anmerkung: Bei dieser Aktion handelt es sich für uns um ein sehr umfangreiches und großes Programm. Daher bitten wir um Verständnis, dass wir uns nicht sofort nach der Anmeldung melden können. Jeder bekommt aber von uns eine Rückmeldung. Versprochen.

Ausschlusskriterien im Rahmen dieser Aktion sind z.B.: eine zu geringe Dachbelastbarkeit, eine zu nördliche Ausrichtung (außer Flachdach), zu viel Verschattung (z.B.: durch andere Immobilien oder Begrünung), eine ungeeignete technische Anlage oder ein zu schwacher Stromanschluss. Bei Unsicherheiten darüber erfolgt die abschließende technische Klärung dann auf Basis Ihrer Anmeldung der Dachfläche für unser Programm.

Grundsätzlich bieten wir im Rahmen dieses Programms nur vier Modelle an (25, 50, 75, 100 kWp), wobei eine PV-Anlage auf einer zusammenhängenden Dachfläche errichtet wird. Diese Standardisierung ist notwendig, da wir ansonsten als kleines Unternehmen dieses Programm nicht abwickeln könnten. Wenn Sie mehrere Dachflächen für diese Anlagengrößen zur Verfügung haben, dann melden Sie diese bitte über das Anmeldeformular auf unserer Webseite an. Wenn Sie eine deutlich größere Dachfläche zur Verfügung hätten, dann schreiben Sie uns am besten an kwg@kwg.at kurz ein paar Daten dazu (insbesondere Standort und Fläche des Dachs) und wir sehen uns das genau an.

Nein, die Dachfläche kann grundsätzlich nur der Eigentümer zur Verfügung stellen.

In unserem Modell „Direktnutzung mit Kaufoption“ ist dies möglich. Aus organisatorischen Gründen kann die Aufteilung im Moment auf maximal zwei Mieter erfolgen. Darüber hinaus können Sie uns Ihre Dachfläche auch für das Modell „Dachvergütung“ zur Verfügung stellen und profitieren.

Ja. Jede der Dachflächen muss aber die geforderte Mindestgrößte von 150 m² aufweisen.

Fragen und Antworten zu Ablauf, Förderungen und Zeitplan

KWG ist der Eigentümer der Anlage und wird als Fördernehmer alle Förderungen beantragen und abwickeln. Der Erhalt einer Investitionsförderung (Oemag, KEM) ist Voraussetzung für die Errichtung der Anlage. Investitionsförderungen und die aws Investitionsprämie sind bereits in unseren Modellen berücksichtigt.

Sie müssen sich zunächst anmelden und uns alle notwendigen Informationen bereitstellen. In weiterer Folge müssen Sie dann am Tag der Begutachtung und am Tag der Montage vor Ort sein. Um alles andere kümmert sich KWG.

Nein, wir erledigen die gesamte Kommunikation mit den Behörden. Wenn eine Bauanzeige benötigt wird, wird diese von uns erstellt und abgegeben.

Wir prüfen die angemeldeten Dachflächen laufend und informieren alle Eigentümer über den Status der Anmeldung, sobald 100 Dächer ausgewählt wurden. Konkret bedeutet dies, dass Sie voraussichtlich bis spätestens Anfang Dezember 2020 erfahren, ob auf Ihrer Dachfläche eine PV-Anlage errichtet werden kann.

Wir werden im ersten Quartal 2021 mit der Errichtung der ersten Anlagen beginnen. Wir möchten darüber hinaus das gesamte Programm so schnell wie möglich umsetzen, spätestens bis Ende 2022. Wir sind dabei insbesondere abhängig von den Kapazitäten unserer Montagepartner.

Wir beginnen mit den größten Anlagen und können damit rasch einen ersten deutlichen Beitrag zur regionalen und nachhaltigen Energieerzeugung leisten. Um Wege kurz zu halten werden wir jeweils nahe zusammen liegende Anlagen zuerst errichten. Der genaue Zeitplan wird im Jänner 2021 veröffentlicht.

Jede ungenutzte Dachfläche, auf der wir Ökostrom produzieren können, ist für uns wertvoll. Im Falle eines sehr hohen Angebots an geeigneten Dachflächen werden wir die Möglichkeit für einen größeren Ausbau prüfen und insbesondere auch mit unseren Montagepartnern abstimmen. Gegebenenfalls müssen wir unseren Zeitplan dann etwas verlängern.

Fragen und Antworten zur Installation der PV-Anlage bzw. zur Anmeldung der Dachfläche

Die Fotos helfen uns dabei, die Eignung des Objekts bzw. der Dachfläche für die PV-Anlage besser prüfen zu können

Die Montage der Anlage ist abhängig von der Größe der Anlage, dem Wetter und der Baustelleneinrichtung. Die Installation ist aber normalerweise nach wenigen Tagen bzw. Wochen abgeschlossen.

Nachdem Sie die Anmeldung abgeschickt haben, wird geprüft, ob sich Ihr Dach für unser Angebot eignet. Für unser Programm werden die 100 besten Dächer ausgesucht. Wir informieren Sie, ob Ihre Immobilie ausgewählt wurde. Danach vereinbaren wir gemeinsam einen Zeitrahmen für die Umsetzung.

Nach einer gemeinsamen Terminabstimmung werden die Komponenten bestellt und geliefert. Die Sicherheitsvorkehrungen werden eingerichtet und die Unterkonstruktion vorbereitet. Als erstes wird die Unterkonstruktion am Dach montiert und danach werden die PV-Module auf der Unterkonstruktion verschraubt. Währenddessen wird die elektrische Verbindung zwischen den Modulen hergestellt. Abhängig von der Montagesituation und dem Standort der Wechselrichter wird für die Verkabelung auch ein feuerfestes Rohr verlegt, in welchem die Stromleitungen zu den Wechselrichtern geführt werden. Nach dem Anschluss an die bereits montierten Wechselrichter, werden je nach Anlagengröße und ausgesuchtem Modell die Stromleitungen entweder in das Haus zum Stromverteiler geführt oder eine eigene Leitung, zur nächstgelegenen Trafostation, verlegt.

Die Installation erfolgt entweder durch KWG selbst oder durch einen unserer Montagepartner (ausschließlich österreichische Fachbetriebe).

Die Wechselrichter können außen oder innen montiert werden. Dies wird mit dem Kunden abgestimmt. Ab einer gewissen Anlagengröße wird ein zusätzlicher Stromverteiler benötigt, für den gemeinsam ein Standort definiert werden muss.

Die Wechselrichter werden idealerweise in normal temperierten und trockenen Räumen montiert. Geeignet sind zum Beispiel Technikräume, Heizungsräume, Abstellräume, Verbindungsgänge und Garagen. Auch eine Außenmontage ist möglich. Eine Temperatur unter -20 °C bzw. über 60 °C ist für den Montageort nicht möglich. 

Die erzeugte Energie wird über Ihren Zähler- bzw. Sicherungskasten in Ihr Hausnetz eingespeist. Dafür müssen Module, Wechselrichter und Zähler- bzw. Sicherungskasten verkabelt werden. Am Tag der Montage besprechen unsere Monteure die Verkabelung mit Ihnen. Dafür ist es sinnvoll, wenn Sie sich bereits im Vorfeld Gedanken machen. Unsere Monteure beraten Sie auch gerne vor Ort.

Bitte fotografieren Sie in diesem Fall den geöffneten Sicherungskasten, der sich im Haus befindet.

Ja, hierfür wird ein eigener Vertrag aufgesetzt und von beiden Parteien unterschrieben.

Solange wir Eigentümer der PV-Anlage sind, erfolgen Wartung, Reparatur und ggf. Reinigung auf unsere Kosten. Funktionsprüfungen und Sichtkontrollen finden jährlich statt; eine Reinigung alle 5-7 Jahre. Die Reparatur oder der Austausch von Komponenten erfolgt nach Bedarf. Bei allen Arbeiten werden Sie rechtzeitig vorab informiert (außer bei Gefahr im Verzug).

Grundsätzlich schränkt die Installation einer PV-Anlage (egal ob im KWG Modell oder wenn Sie selbst eine Anlage kaufen) die Möglichkeiten für Dachsanierungen oder Umbauten ein. Sollte eine kleinere Reparatur erforderlich werden, dann werden wir die Anlagenkomponenten im Rahmen von bis zu 10 m² auf unsere Kosten kurzfristig entfernen. Bei größeren Reparaturen oder Instandsetzungen müssen wir den Abbau und Aufbau sowie die wieder Inbetriebnahme der Anlage verrechnen. Bitte führen Sie daher absehbare Reparaturen oder Sanierungen vor der Montage der Anlage durch.

Solange wir Eigentümer der PV-Anlage sind, wird diese auch von uns versichert. Im Falle einer Beschädigung übernimmt KWG die Kosten der Instandsetzung der Anlage. Die Reparatur erfolgt nach terminlicher Absprache mit dem Eigentümer des Objekts.

Wir überprüfen alle Ihre Angaben und kontaktieren Sie bei Unstimmigkeiten. Um Fehler zu vermeiden, bitten wir Sie, Ihre Angaben nochmals zu überprüfen bevor Sie die Anmeldung abschicken.

Fragen und Antworten zur Nutzung Ihrer Dachfläche (Dachvergütung bzw. Direktnutzung mit Kaufoption)

Nein, Sie müssen kein KWG Stromkunde sein. Sie können aber gerne einer werden.

Unser Schwerpunkt in diesem Programm liegt auf den Bezirken Vöcklabruck, Gmunden und Wels-Land. Andere Standorte werden wir aber gerne prüfen. Den geplanten Anlagenstandort können Sie bei der Anmeldung angeben.

Bei den angebotenen Optionen beträgt die Laufzeit grundsätzlich mindestens 20 Jahre. Bei der Option 2 (Direktnutzung mit Kaufoption) können Sie die Anlage nach 10 Jahren zum vorab festgelegten Preis erwerben.

Rechtzeitig vor dem Ende der Laufzeit werden wir Sie kontaktieren und die weiteren Optionen vorstellen. Zur Auswahl stehen grundsätzlich eine Verlängerung der Dachnutzung gegen eine neue Vergütung bzw. zu günstigeren Konditionen, ein Kauf der Anlage zu einem geringen Restwert, sowie die Demontage der Anlage auf Kosten von KWG. Die genaue Ausgestaltung der Optionen hängt vom technischen Zustand und der Marktsituation der Anlage ab. Im Falle einer Demontage werden wir auf jeden Fall die Dichtheit des Daches im Hinblick auf die Demontage gewährleisten.

Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 10 bzw. 20 Jahren und kann in diesem Zeitraum nicht gekündigt werden.

Während der Vertragslaufzeit ist eine Dachsanierung nicht möglich, es sei denn, Sie übernehmen die Kosten für die Demontage und erneute Montage der Anlage. Wenn eine Dachsanierung bereits jetzt erforderlich oder absehbar ist, dann führen Sie diese bitte vor der Montage der PV-Anlage durch. Dachsanierungskosten können leider nicht von KWG übernommen werden.

Nein, es entstehen für Sie keine jährlichen Betriebskosten, diese werden von KWG übernommen.

Im Rahmen dieses Programms bieten wir keine Speicher an. Das Nachrüsten eines Speichers ist nur bei einem Wechselrichtertausch möglich, wobei die Kosten dafür selbst zu tragen wären.

Nein. Grundsätzlich arbeitet ein üblicher Wechselrichter bei Stromausfall nicht.

Ja, denn PV-Anlagen, die in Europa verkauft werden, müssen nach IEC-Zertifikat geprüft sein, welches u. a. eine Witterungsbeständigkeit der Anlage (Sturm, Hagel, Schnee, Winddruck) garantiert.

Die KWG behält sich das Recht vor, dass Sie keine Verschattungsmöglichkeiten (z.B.: große Bäume oder Gebäude vor der Anlage) selbst errichten dürfen. Situationen, auf die Sie keinen Einfluss haben, wie z. B.: der Bau einer Wohnanlage, liegen im Risiko von KWG.

Wenn bereits eine Baugenehmigung vorliegt und der Bau bis zum dritten Quartal 2021 jedenfalls fertiggestellt ist können Sie sich bereits jetzt anmelden. Bitte laden Sie dazu bei der Anmeldung unter „Fotos des Dachs“ Ihre aktuellen Baupläne hoch.

Auf Wunsch erhalten Sie ein Schild mit dem die PV-Anlage auf Ihrem Dach als regionales Sonnenkraftwerk ausgewiesen wird.

Der neue Eigentümer kann Ihren Vertrag übernehmen und von den günstigen Konditionen weiter profitieren. Bei der Option 1 (Dachvergütung) ist die Anlage auf dem Dach weiterhin zu dulden. Alternativ kann der neue Eigentümer die Anlage zu einem Restwert erwerben. Sollte keine dieser Möglichkeiten in Betracht gezogen werden, wird die Anlage auf Ihre Kosten abmontiert. Kontaktieren Sie rechtzeitig unser Kundencenter unter kwg@kwg.at.

Unser Angebot ist so ausgelegt, dass wir Anlagen zu optimalen Bedingungen, aber auch Anlagen zu nicht ganz optimalen Bedingungen errichten können. Die angebotenen Konditionen sind grundsätzlich fixiert und nicht verhandelbar. Sollte es in Einzelfällen möglich sein, höhere Förderungen zu lukrieren (z.B.: für Gemeinden), dann werden wir die Konditionen zu Ihren Gunsten anpassen.

Ein Wechsel ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Wir sind aber ein Unternehmen mit Handschlagqualität und bemüht auf die Wünsche unserer Kunden einzugehen. Sollte ein solcher Wechsel einmal erforderlich sein, dann werden wir die Situation genau betrachten und gemeinsam eine zufriedenstellende Lösung finden.

Fragen und Antworten zu Option 2: Direktnutzung mit Kaufoption

Diese Variante ist besonders sinnvoll, wenn Sie eine große Dachfläche haben und auch während der Tagesstunden viel Strom vor Ort verbrauchen. Dazu bezahlen Sie 10 Jahre lang einen vergünstigten PV-Strompreis für jede Kilowattstunde, die Sie direkt aus der PV-Anlage verbrauchen. Nach 10 Jahren können Sie die PV-Anlage zu einem bereits vorab festgelegten Preis kaufen oder die Direktnutzung weiterlaufen lassen.

Den von Ihnen nicht benötigten Überschussstrom nutzen wir zur Versorgung unserer Kunden (bereits im PV-Strompreis einkalkuliert). Der vergünstigte PV-Strompreis ist normalerweise niedriger als der Strompreis, den Sie sonst aus dem Netz beziehen würden. Daher können Sie vom ersten Tag an von der Energiekosteneinsparung profizieren, ohne dass Sie selbst eine Investition tätigen müssen oder sich um Errichtung, Finanzierung und sonstige Bürokratie kümmern müssen.

  • Sie überlassen KWG einen Teil Ihrer Dachfläche für die Errichtung und den Betrieb einer PV-Anlage (Dachnutzungsvertrag).
  • Für die selbst verbrauchte erzeugte elektrische Energie aus der PV-Anlage bezahlen Sie einen vorab festgelegten, vergünstigten Strompreis (Energieliefervertrag).
  • Nach 10 Jahren haben Sie die Option, die PV-Anlage zu einem bereits vorab festgelegten Preis zu erwerben (Kaufvertrag).

Ja, der produzierte Solarstrom kann gleich im eigenen Haus genutzt werden.

Der Eigenverbrauchsanteil (auch Eigenverbrauchsquote) ist jener Anteil des erzeugten Stroms der PV-Anlage, der direkt im Haushalt verbraucht wird und nicht ins Stromnetz eingespeist wird. Je mehr Strom Sie aus der PV-Anlage direkt selbst nutzen, desto höher ist die Energiekostenersparnis.

Der vergünstigte PV-Strompreis wird nach Verbraucherpreisindex (VPI 2015) indexiert.

Zu Beginn der Laufzeit schätzen wir gemeinsam den prognostizierten Eigenverbrauchsanteil der Anlage und kalkulieren basierend darauf einen pauschalen monatlichen PV-Strompreis. Am Ende des Jahres wird durch eine Aufrollung sichergestellt, dass Sie nur das bezahlen, was Sie tatsächlich verbraucht haben:

  • Liegt der tatsächliche Eigenverbrauch unter dem prognostizierten Eigenverbrauchsanteil, dann erhalten Sie eine teilweise Rückerstattung.
  • Liegt der tatsächliche Eigenverbrauch über dem prognostizierten Eigenverbrauchsanteil, dann erfolgt eine Nachverrechnung.