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Regionale Projektunterstützung 2026

KWG engagiert sich für starke Ideen aus der Region. Mit der regionalen Projektunterstützung stellen wir finanzielle Mittel zur Verfügung, um gemeinnützige Projekte sichtbar zu machen, ehrenamtliches Engagement zu fördern und nachhaltige Entwicklungen zu ermöglichen. Gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern der Region entscheiden wir, welche Projekte gefördert werden. Wir unterstützen interessante Projekte sowie Vereine und Organisationen in unserem Regionalgebiet. Wenn ihr uns als Unterstützer gewinnen wollt, füllt unser Online-Formular aus, um euer Projekt für die regionale Projektunterstützung einzureichen. 

 

Was ist die regionale Projektunterstützung?
KWG unterstützt regionale Vereine, Initiativen und Projekte, die sich für Gemeinschaft, Nachhaltigkeit, Bildung, Kultur, Sport oder Soziales einsetzen. Mit unserer Projektunterstützung möchten wir gute Ideen sichtbar machen, Engagement stärken und gemeinsam mit unserer Region entscheiden, welche Projekte wir fördern.


Wer kann ein Projekt einreichen?

Gemeinnützige Vereine, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Feuerwehren, Rettungsdienste, Gemeinden und sonstige gemeinnützige Organisationen, die zu den folgenden Grundsätzen passen: 

  • Euer Tätigkeitsschwerpunkt bzw. Wirkungsbereich liegt in einer unserer 28 Gemeinden des KWG Regionalgebiets.
  • Euer Projekt leistet einen positiven Beitrag zu Gesundheit, Wohlergehen, Sicherheit, Bildung oder Kultur in der Region.

Welche Daten und Informationen werden für die Einreichung benötigt?

  • Eine kurze allgemeine Tätigkeitsbeschreibung eures Vereins bzw. eurer Organisation
  • Kurztitel des Projekts (max. 50 Zeichen)
  • Kurzbeschreibung des Projekts
  • Zeitraum, in dem das Projekt umgesetzt wird
  • Eine kurze Begründung, warum gerade für euer Projekt gestimmt werden soll.
  • Mindestens ein bzw. maximal drei Fotos oder Bilder zu eurem Projekt


Wie hoch ist die Unterstützung?

Entsprechend dem Voting-Ergebnis werden die Fördermittel wie folgt vergeben: 

  • Plätze 1 bis 3: jeweils bis zu 1.500 Euro
  • Plätze 4 bis 6: jeweils bis zu 1.000 Euro
  • Plätze 7 bis 9: jeweils bis zu 500 Euro


Wie ist der Ablauf?

  • Einreich-Phase (25.02.2026 bis 29.04.2026): Reicht euer Projekt ein: Unterstützt werden einmalige Anschaffungen oder Investitionen (z.B.: Bekleidung, Ausrüstung, Geräte, Fahrzeuge, Bücher, (Teil)Renovierung, Erneuerbare Energie, Energieeffizienz), die der Organisation dauerhaft dienen. Die Umsetzung des Projekts muss in den Jahren 2025 oder 2026 erfolgen.
  • Voting-Phase (06.05.2026 bis 27.05.2026): Sammelt die meisten Stimmen für euer Projekt! Die Abstimmung erfolgt ausschließlich online auf unserer Webseite. Jede Stimme zählt; die Stimmen von KWG Kundinnen und Kunden zählen doppelt!
  • Prämierung (10.06.2026): Am 10.06.2026 prämieren wir die besten Projekte im Rahmen einer gemeinsamen Preisverleihung in der KWG Verwaltung in Schwanenstadt
 
 

KWG engagiert sich für starke Ideen aus der Region. Mit der regionalen Projektunterstützung stellen wir finanzielle Mittel zur Verfügung, um gemeinnützige Projekte sichtbar zu machen, ehrenamtliches Engagement zu fördern und nachhaltige Entwicklungen zu ermöglichen.

Gemeinnützige Vereine, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Feuerwehren, Rettungsdienste, Gemeinden und sonstige gemeinnützige Organisationen.

Ja. Der Tätigkeitsschwerpunkt oder Wirkungsbereich muss in einer der 28 Gemeinden des KWG Regionalgebiets liegen.

Die Aktivitäten müssen Gesundheit, Wohlergehen, Sicherheit, Bildung oder Kultur in der Region fördern.

Die Einreichung muss durch eine vertretungsbefugte Person der Organisation erfolgen.

Nicht unterstützt werden insbesondere politischen Parteien, Einzelpersonen oder andauernde Vereinssponsorings, Zahlungsrückstände, Projekte mit hohen Emissionen aus fossilen Energieträgern (z.B.: klassischer Motorsport), sowie radikale, rassistische und pornografische Projekte und Gruppen.

Auch der bloße Ankauf von Konsumgütern oder Handelsware (z.B.: Getränken) und einmalige Mietkosten (z.B.: für Veranstaltungs-Equipment) können nicht durch die regionale Projektunterstützung gefördert werden.

Unterstützt werden einmalige Anschaffungen oder Investitionen, z. B.: Bekleidung, Ausrüstung, Geräte, Fahrzeuge, Bücher, (Teil-)Renovierungen, erneuerbare Energie oder Energieeffizienzmaßnahmen.
Die Aktivitäten müssen Gesundheit, Wohlergehen, Sicherheit, Bildung oder Kultur in der Region fördern und der eingereichten Organisation dauerhaft dienen, d.h. kein bloßer Ankauf von Konsumgütern oder Handelsware (z.B.: Getränken) und keine einmaligen Mietkosten (z.B.: für Veranstaltungs-Equipment).

Die Umsetzung muss im Jahr 2025 oder 2026 erfolgt sein oder erfolgen.

Pro Organisation kann ein Projekt eingereicht werden.

Abstimmen dürfen natürliche Personen aus Oberösterreich.

Jede Person darf einmal abstimmen. Maßgeblich ist die Kombination aus Name und E-Mail-Adresse.

Stimmen von KWG-Kundinnen und -Kunden zählen doppelt.

Die regionale Projektunterstützung wird aus Mitteln der KWG finanziert. Unsere Kundinnen und Kunden tragen diese Mittel und sind Teil der KWG-Gemeinschaft – deshalb haben sie bei der Entscheidung über die Verwendung dieser Gelder eine stärkere Stimme.

Nein. Die Angabe einer E-Mail Adresse ist erforderlich um sicherzustellen, dass jede Stimme nur einmal abgegeben werden kann.

Die Auszahlung erfolgt nach Umsetzung des Projekts.

  • Projektbezogene Rechnungen aus 2025 oder 2026
  • Eine kurze Umsetzungszusammenfassung
  • Mindestens ein Bild oder Foto

Die Auszahlung ist mit der zugesagten Projektunterstützung begrenzt. Beispiel: Die zugesagt Projektunterstützung beträgt 1.000 Euro, die nachgewiesenen Projektkosten (inkl. USt.) liegen jedoch bei 1.800 Euro. Die Auszahlung beträgt 1.000 Euro.

Die Auszahlung ist mit den tatsächlich nachgewiesenen, projektbezogenen Kosten (inkl. USt.) begrenzt. Beispiel: Die zugesagte Projektunterstützung beträgt 1.000 Euro, die nachgewiesenen Projektkosten liegen jedoch nur bei 800 Euro. Die Auszahlung beträgt 800 Euro.

Wenn die Projektumsetzung bis zum 31.12.2026 nicht nachgewiesen wird, verfällt die Unterstützungszusage.

Bei weniger als drei Projekten entfällt die Voting-Phase. Bei weniger als neun Projekten verfallen nicht genutzte Mittel.

Ja. Die KWG behält sich das Recht vor, Projekte jederzeit und ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme, Abstimmung oder Prämierung auszuschließen. Ein Kostenersatz ist in diesem Fall ausgeschlossen.

Ja. Der Rückzug ist durch eine vertretungsbefugte Person per E-Mail an kwg@kwg.at bekanntzugeben. In diesem Fall werden alle Projektdaten gelöscht und alle Stimmen verfallen.

  • Eine kurze allgemeine Tätigkeitsbeschreibung eures Vereins bzw. eurer Organisation
  • Kurztitel des Projekts (max. 50 Zeichen)
  • Kurzbeschreibung des Projekts
  • Zeitraum, in dem das Projekt umgesetzt wird
  • Eine kurze Begründung, warum gerade für euer Projekt gestimmt werden soll.
  • Mindestens ein bzw. maximal drei Fotos oder Bilder zu eurem Projekt, die KWG zu Werbezwecken nutzen kann.