
Leistungen aus der Sonnenhilfe erfolgen an bedürftige KWG Kundinnen und Kunden, insbesondere bei
akuten Zahlungsschwierigkeiten nach Einzelfallprüfung durch kompetente gemeinnützige
Organisationen bzw. Vereine (z.B.: Mosaik, Caritas, Lions). Die endgültige Entscheidung über die Unterstützung erfolgt nach Prüfung durch KWG.
Die KWG Sonnenhilfe wird dotiert aus:
• 1% des jährlichen KWG PV-Stroms
• Über Spenden des PV-Überschusses unserer Kundinnen und Kunden
Die aus einer PV-Anlage in einem Abrechnungszeitraum an KWG gelieferte elektrische Energie.
Bedürftige KWG Kundinnen und Kunden, insbesondere bei akuten Zahlungsschwierigkeiten nach Einzelfallprüfung durch kompetente gemeinnützige Organisationen bzw. Vereine (z.B.: Mosaik, Caritas, Lions).
Die gesamte in einem Abrechnungszeitraum einer PV-Anlage an KWG gelieferte Strommenge. Die für das Sonnengeschenk berücksichtige Liefermenge ist mit 15.000 kWh pro Abrechnungszeitraum begrenzt.
Ja, das ist möglich.
Die Geschenkgeberin / der Geschenkgeber kann die Geschenknehmerin / den Geschenknehmer bis 14 Tage vor dem jeweiligen Abrechnungsstichtag bekannt geben oder ändern. Ist dieser Zeitpunkt vorüber, ist es nicht mehr möglich eine Änderung vorzunehmen.
Ein Antrag auf Unterstützung aus der KWG Sonnenhilfe kann durch kompetente gemeinnützige Organisationen bzw. Vereine (z.B.: Mosaik, Caritas, Lions) gestellt werden. Bitte kontaktieren Sie dazu das KWG Kundencenter.